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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall mit AHK


DaVinci
07.03.2007, 18:19
Moin moin, :wink

mir wäre gerade beinahe ein anderer PKW hintendrauf gerauscht. Jetzt habe ich aber auch noch meine abnehmbare AHK hinten dran. Ich meine, ich habe mal gehört, dass ich in so einem Fall dann mit einer Teilschuld zu rechnen hätte. Stimmt das?

Travelking
07.03.2007, 18:23
Hallo Frank,

Ein klares Jein. Dem Gesetzgeber ist es völlig egal. Den Versicherungen nicht immer. Wenn die einen Aufhänger finden, nehmen sie ihn häufig auch. So die Aussage meines Versicherungsdealers. Also im Zweifelsfalle den Haken demontieren. Die Reperaturkosten für den Auffahrenden können sich schon erheblich unterscheiden. Ob's nur die Stoßstange ist oder der Ölkühler gleich mit. Inklusive Umweltreinigung. Und den Mehrschaden kann er geltend machen wenn er clever ist.

Hustelinchen
08.03.2007, 23:46
Hallo Frank :wink
Mit der Teilschuld das ist so'ne Sache. Normalerweise zahlst du nur für die Schäden die durch deine Ahk. mehr entstehen. Kommt auch auf den Sachverständigen an was der sagt.
Gruß aus Dortmund Walter und Marion

womobernd
09.03.2007, 18:29
hallo leute
und was ist mit einer fest verbauten AHK ???

Bernd

Travelking
09.03.2007, 18:37
Hallo Bernd,

und was ist mit einer fest verbauten AHK Huch


Da ist das Unglück unabänderlich :banane

womobernd
12.03.2007, 12:20
hallo AHK Besizer
gibt es da nicht so ne klausel,wer auffährt iss Schuld
man hat sein Fahrzeug so zu führen dass man jederzeit gefahrlos zum stehen kommt
mit dem abbremsen des vorrausfahrzeuges nur mit zwingendem grund
also würde ich nix zahlen
ich frag mal nach bei der Verkehrspolizei wenn ich es schaffe
melde mich wieder

Bernd

Partymuffel
12.03.2007, 12:59
Hallo,

ich habe gerade mal mit meiner Versicherung gesprochen. Das scheint wirklich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein.

Nach Aussage meines Versicherungsfritzen unterscheidet die Allianz nicht zwischen einer festen und einer abnehmbaren AHK. Der Schaden wird in beiden Fällen gleichermaßen reguliert.

Allerdings scheint es so zu sein, dass die Polizei für eine nicht abgebaute abnehmbare AHK ein Bußgeld verlangen kann.

Viele Grüße
Markus

Schlotschmed
12.03.2007, 21:50
Allerdings scheint es so zu sein, dass die Polizei für eine nicht abgebaute abnehmbare AHK ein Bußgeld verlangen kann.

...wenn die AHK die Sicht auf das Kennzeichen des Zugfahrzeugs beeinträchtigt.

Travelking
12.03.2007, 22:00
Hallo zusammen,

Harald hat recht, Markus hat recht und ich hab auch recht :totlach

Die Polizei interessiert das Thema wirklich nur bei Nummernschildverdeckung. Sonst nicht.
Bei den Versicherungen, sagt mein Dealer, kann es sein muß aber nicht. Es gilt zwar grundsätzlich
wer auffährt ist schuld, aber bei einem nicht abmontierten Haken "kann" es Probleme wegen vermeidbarer
Schäden geben. Er hat schon davon gehört. Aber nix genaues weiß wieder keiner :zwinkern:
Mir wäre das Risiko zu groß das es Theater gibt. Deshalb und aus monitären Gründen
hab ich mich für einen festen Haken entschieden.

womobernd
13.03.2007, 13:47
Hallo AHK besitzer
habe noch nicht mit der VP sprechen können die sind zu langsam :banane
ich fahre schneller :totlach
meine Versicherung zahlt nicht, seit dem ich nicht mehr zahle

:totlach :totlach :totlach :totlach :totlach :totlach :totlach :totlach :totlach :totlach

Bernd

onyx
10.05.2007, 13:23
So,

hier kann ich nun "live" etwas zu diesem Thema beitragen.

Vor gut 6 Wochen rauschte mir ein alter Daddy hinten in den Sharan rein. Die (abnehmbare) AHK ist bei mir natürlich dran. Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgte vor Ort. Den Polizisten war die AHK vollkommen egal. Ich hielt vor rot gewordener Ampel und der hinter mir fahrende Daddy hat gepennt. Namen wurden ausgetauscht, ebenso habe ich seine Versicherungsnummer bei einem dieser Direktversicherer bekommen.

Am selben Tag noch zu meinen Freundlichen gefahren und hatte dort ein erstes "Aha" Erlebnis. Bisher habe ich bei Schäden die Schadensabwicklung an die Werkstatt abgetreten und die hat dann alles weitere geklärt. Nunja, bis auf wenige Ausnahmen macht das meine Werkstatt mit Direktversicherern nicht mehr, da deren Zahlungsmoral sehr zu wünschen läßt. Teilweise warten die über 6 Monate auf das Geld. Also ich bei meiner Versicherung angerufen, das Problem geschildert und die waren so nett (bzw. die bieten eine generelle Schadensabwicklung im Leistungsumfang an) alles weitere zu klären.

Unfallfragebogen war dann zwischenzeitlich auch von mir erstellt und weitergereicht.

Zwei Wochen später bekomme ich noch einen Anhörungsbogen der Polizei zugestellt, weil es einen Personenschaden gegeben hat (der Unfallgegner hat sich 3 Tage (!!) nach dem Unfall mit Verdacht auf Schleudertrauma bei seinem Hausarzt gemeldet und diese Krankmeldung an seine Versicherung geschickt.

Zu dem Zeitpunkt lag dann auch der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt vor. 5800€ echt heftig. Danach sah es eigentlich nicht aus. Die gegnerische Versicherung hat daraufhin einen Gutachter zu meiner Werkstatt geschickt, ohne überhaupt Rücksprache zu nehmen. Der kam dann auf 5475€, schrieb aber in seinem Gutachten, dass der Schaden rund € 800 geringer hätte ausfallen können, wenn die abnehmbare AHK nicht angebaut gewesen wäre. Als ich das gelesen hatte, war mir klar, dass es Ärger geben würde.

Einen Tag später erhielt ich dann Post von meiner Versicherung. Die gegnerische Versicherung hat meiner Versicherung mitgeteilt, dass man von einer gegenseitigen Aufrechnung der Schäden ausgehe. Lt. eigenem Gutachten müßte sie 5475€ ABZÜGLICH 800€ begleichen. Zudem hat meine AHK bei dem bei ihnen versicherten Fahrzeug einen unnötigen Zusatzschaden in Höhe von 2600€ verursacht. Man behalte sich zusätzlich vor Schmerzensgeld einzufordern, sobald die Schwere der Verletzung des eigenen Versicherungsnehmers absehbar wäre, weil die montierte AHK den Aufprall erhöht hätte. Meine Versicherung hat dann im selben Schreiben mir geraten einen Anwalt einzuschalten und gleich eine Liste von 4 Fachanwälten für Verkehrsrecht in meiner Umgebung mitgeschickt.

Also zum Anwalt. Der hat sofort einen "Binnen"-Brief an die gegnerische Versicherung geschickt und gleichzeitig meine Versicherung gebeten in Vorleistung zu treten, was sie dann auch schon 3 Tage später getan hat. Der Sharan ist also zwischenzeitlich wieder repariert.
Einen Tag vor Fristablauf meines Anwalts, hat die gegnerische Versicherung meiner Versicherung mitgeteilt, dass der Schmerzensgeldanspruch des eigenen Versicherungsnehmers entfallen würde, natürlich vorbehaltlich Spätfolgen. Nach Rücksprache meiner Versicherung mit meinem Anwalt, habe ich nun den Schaden komplett an meine Versicherung abgetreten. Meine Versicherung hat nun seit gestern Klage gegen meinen Unfallgegener eingereicht, da seine Versicherung bis heute keinen Euro gezahlt hat.

Grüsli,
Heiko

DaVinci
10.05.2007, 13:40
Hallo Heiko, :wink

danke für den tollen Bericht. :klatschen Ich habe mir so etwas in etwa schon gedacht. Die versuchen erst einmal alle Register zu ziehen, um nicht zu oder weniger zu zahlen. Ist ja schon heftig. Man muss sich mal die Ironie der Geschichte vorstellen: Da rauscht einer bei dir in den Wagen, gefährdet dich und versucht im gleichen Atemzug dir eine Teilschuld reinzuwürgen, weil du durch deine AHK den Unfall "verschlimmert" hast. >:( >:( Man kann es glauben, aber leider ist man mittlerweile auch als Opfer in Deutschland der Dumme. Warum wird einem solchen Versicherungsgebaren nicht von staatlicher Seite mal auf die Finger geklopft? Schlimm. Man sollte also doch nach jeder Tour die AHK abnehmen, um sich Ärger zu ersparen. Auch sehr ärgerlich!

Ich hoffe, dass bei euch alle gesund geblieben sind und keine Personenschäden aufgetreten sind.

Travelking
10.05.2007, 13:42
Hallo Heiko,

vielen Dank für deine Berichterstattung. Das bestätigt genau das was mein Versicherungsdealer sagt. Es kann Folgen haben muß aber nicht. Nur ist es ja so, wo die Versicherungen ein Schlupfloch sehen nicht zahlen zu müssen werden sie es nutzen.
Weiterhin bestätigt mich das darin bei meinem festen Haken zu bleiben :banane

siggi
10.05.2007, 14:00
Moin zusammen,

habe mit großem Interesse Heikos Bericht gelesen. Zwei Dinge habe ich für mich daraus behalten:

1. Der feste Haken bleibt und wenn er hundertmal das Gesamtbild des PKW stört!!!

2. Die Entscheidung weiterhin über den ADAC versichert zu sein und nicht zu einem noch günstigeren
Direktversicherer zu wechseln, scheint die richtige gewesen zu sein. Denn ich kann mir gut vorstellen,
daß auch andere Werkstätten mit der hier angesprochenen "Zahlungsmoral" der Direktversicherer
schon Erfahrungen gesammelt haben. Des weiteren ist heutzutage eine Rechtsschutzversicherung
kein Luxus mehr!

In diesem Sinne moin moin von einem der uns allen eine gute und unfallfreie Fahrt wünscht

onyx
10.05.2007, 16:03
Hallo Frank,

ich war alleine im Wagen und mir ist dabei rein gar nichts passiert. Obwohl, irgendwie fühle ich mich auf einmal so komisch in der Nackengegend und Kopfschmerzen habe ich auch beinahe. Ich sollte wohl mal schleunigst zum Arzt gehen und diese Spätfolgen behandeln lassen. Ob ich das wohl meiner Versicherung melden sollte??

In dem Sinne,
Heiko

VolPi
10.05.2007, 21:03
Hallo Heiko,

schönen Dank für deinen Bericht .Nun haben wir es schwarz auf weiß! Meine Schlußfolgerung, AHK abbauen!

Travelking
10.05.2007, 21:40
HAllo Siggi,

und wenn er hundertmal das Gesamtbild des PKW stört!!!

Die stört doch nicht. Bau sie mal ab und dir wird was fehlen ;D

siggi
10.05.2007, 22:35
Moin André,

natürlich fehlt sie mir, wenn ich sie abgebaut habe...spätestens dann, wenn ich den Woni
anhängen will... :totlach :totlach :totlach

In diesem Sinne moin moin

onyx
13.06.2007, 17:33
So,

es gibt Neuigkeiten von der AHK-Front.

Heute Vormittag war eine vorprozessliche Anhörung bzg. der Klage meiner Versicherung gegen die Versicherung meines Unfallgegners.

Der Richter hatte zu dieser Anhörung geladen, um entscheiden zu können, ob er überhaupt zuständig für diese Schadensersatzklage ist, bzw. um sich die Hintergründe dieser recht ungewöhnlichen Konstellation erklären zu lassen.

Kurz noch einmal als Hintergrundinfo. Mir ist jemand hinten aus Auto draufgefahren. Ich hatte eine abnehmbare Anhängerkupplung montiert. Der durch die gegnerische Versicherung beauftragte (unabhängige!) Gutachter hat eine Schadenssumme ermittelt, aber zusätzlich ins Gutachten reingeschrieben, ohne meine montierte Kupplung, wäre der Schaden nicht so groß gewesen.

Da meine Versicherung einen kompletten Schadensabwicklungsservice beinhaltet, habe ich diesen in Anspruch genommen. Meine Versicherung ist für die Reparatur meines Autos in Vorleistung getreten und ich habe meine Ansprüche meine Versicherung abgetreten. Da die gegnerische versicherung nicht im vollen Umfang zahlen will (und bisher rein gar nichts gezahlt hat), hat meine Versicherung Klage gegen meinen Unfallgegner eingereicht, der wiederum durch einen Vertragsanwalt der gegnerischen Versicherung vertreten wird.

Es geht hierbei nicht um die Schuld oder Unschuldermittlung des Unfalls, sondern einzig und allein um die Fragestellung, ob der Unfallgegner das Recht zu Kürzung des Schadensbetrags hat oder nicht. Den Unfallhergang und die Verursacherfrage ist eindeutig geklärt und wird auch nicht bestritten, allerdings verlangt der Gegner aufgrund des Schadensminimierungs- und Mitwirkungsgrundsatzes, dass die Mehrschäden durch meine AHK (die ja nicht hätte montiert sein müssen) von mir (bzw. meiner Versicherung ) zu übernehmen sind.

Anwesend waren ein Richter, ein Schreiber, der Anwalt des Gegners plus Assi, ein Anwalt meiner Versicherung, sowie 2 Zuschauer (einer davon ich, weil interessiert an der Sache). Der Termin dauerte heute 2 Stunden, in denen die beiden Versicherungen ihren Standpunkt recht klar vorgestellt haben. Der Richter hat dann ausgeführt, dass dies zwar noch keine Verhandlung wäre, er aber aus seiner Sicht die gegnerische Versicherung noch einmal daran erinnern möchte, dass jede Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Risiko verbunden ist, somit auch mit dem Risiko, dass ein vorherfahrendes Fahrzeug mit einer AHK ausgerüstet ist. Dabei sei es belanglos, ob diese AHK nun fest oder demontierbar sei. Die Leistungserbringung der Versicherung muss demnach mit diesem natürlichen Risiko einher gehen. Es erging dann noch der mündliche Beschluss, dass das angerufene Gericht die Klage annimmt.

Der Anwalt meiner Versichrung hat dann im Anschluß mit dem Anwalt des Gegners im Gang besprochen, dass meine Versicherung die Klage zurückziehen wird, die angefallenen Klagekosten und Anwaltskosten selber trägt, dafür aber die gegnerische Versicherung innerhalb von 5 Werktagen die volle Schadenssumme plus €250,- Schmerzensgeld (als verkappte Aufwandsentschädigung für mich) zahlen wird.
Ein passender Schriftsatz geht heute noch an den Anwalt des Gegeners, der aber schon mündlich dieser Vereinbarung zugestimmt hat. Es hat also einen außergerichtlichen Vergleich gegeben.

Meiner Versicherung war einfach wichtig, schnell an das Geld zu kommen. Der gegnerischen Versicherung war wichtig, einen solchen Prozess nicht zu verlieren.

Der Anwalt hat mir übrigens gesteckt, dass dieses Problem sich nicht nur auf AHKs bezieht, sondern im viel größeren Ausmaß auch bei Unfällen, wo verstellbaren Spoiler oder ein elektronisches höhenverstellbaren Fahrwerk (wie z.B. bei Porsche, Audi TT und noch andere) mit im Spiel sind. Die Spoiler fahren wohl in der Regel ab bestimmten Geschwindigkeiten mehr und mehr aus. Aber aus "Coolnessgründen" kann man das auch manuell per Knöpfchen veranlassen, gleiches gilt für die Höhe des Fahrwerks und somit die Höhe der Stoßstange. Und wenn dann hinten einer auffährt ....
Von daher ist momentan wohl keine Versicherung daran interessiert, dass es ein Urteil bei diesen Dingen gibt, auf das sich ggf. andere beziehen können. Momentan ist es wohl so, dass derjenige als Sieger hervorgeht, der die besser argumentierenden Anwälte hat.

Grüsli,
Heiko


Der Anwalt meiner Versicherung hat mir dann im Anschluß erklärt, dass er damit die ganze Sache als geklärt ansieht.

Roadrunner
13.06.2007, 17:45
Hallo

Danke für den Bericht. Das rückt mein Weltbild wieder etwas zurecht. Wenn es nur mehr so Richter gäbe, die dem gesunden Menschenverstand nicht abgeneigt sind. Dann würde vielleicht auch die Prozessflut etwas eingedämmt.

Ich habe jedenfalls in den 2 Wochen Pfingsturlaub den Kugelkopf immer dran gelassen, auch wenn ich ohne WoWa unterwegs war.

Jetzt kommt er aber wieder runter (auch wenn unser lieber André ganz anderer Meinung ist ;D . Bitte keine :keule:)

Schönen Tag noch

Roadrunner (Peter aus München)

VolPi
13.06.2007, 17:53
Halo Heiko,


Momentan ist es wohl so, dass derjenige als Sieger hervorgeht, der die besser argumentierenden Anwälte hat.


Gut zu hören! Also ist es doch nicht so zwingend geboten!

Lofottroll
15.06.2007, 08:43
Moin moin,

ich habe schon oft zu diesem Thema Stellung bezogen. Also rein rechtlich muß eine abnehmbare AHK dann abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen auch nur teilweise verdeckt.

Zur Versicherung bleibt zu sagen, daß Versicherer immer versuchen Leistungen zu mindern oder ganz zu verweigern. Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, wo eine Leistungsminderung wegen einer abnehmbaren AHK vor Gericht Bestand hatte. Und ich bekomme berufsbedingt solche Urteile ziemlich zeitnah auf den Schreibtisch. Also wenn eine Versicherung es versucht, sofort ab damit zum Anwalt und dann ist die Sache relativ schnell vom Tisch. Mir ist auch schon jemand genau auf die AHK gefahren. Bei mir war nur der Haken verbogen. Beim Anderen die Frontpartie mitsamt dem Kühler. Da wollte die gegnerische Versicherung auch mindern, von wegen abnehmbare AHK. Ich mußte dort lediglich anrufen, und androhen mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung den Betrag einzuklagen. Und schon hat sie gezahlt. Also bitte nicht Bange machen lassen.
Meine AHK ist auch ständig dran. Da hätte ich ja sonst viel zu tun. Da müßte ich sonst eventuell mehrmals täglich an-und abbauen.