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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auflastung


circle
28.01.2008, 20:38
Hallo,

is' ja nu' Winter und ich beschäftige mich 'mal wieder mit dem Thema Auflastung. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, daß es schon Auflastungen gegeben hat, bei denen das zulässige Gesamtgewicht höher ist, als die Achslast.

Konkret heißt das, daß die Stützlast (oder ein Teil davon) zur Achslast addiert werden müßte.

Beispiel: Ein Wohnwagen hat eine zulässige Achslast von 1600 kg und eine Stützlast von 100 kg. Dann könnte man ja ein zul. Gesamtgewicht von 1680 kg erhalten mit der Auflage, eine Stützlast von min. 80 kg einzuhalten (also muß die Stützlast dann zwischen 80 und 100 kg liegen).

Hat jemand so eine Zulassung? Bitte seht 'mal in Eure Papiere. Ich meine, von LMC hätte ich sowas 'mal gehört, bin mir aber nicht sicher :scratch:.

Viele Grüße :wink,

Uwe

Travelking
29.01.2008, 11:21
Hallo Uwe,

ist 'ne interessante Frage :top

Ich hab gerade mal bei mir nachgesehen. Achslast 1350 kg; Stützlast 100 kg; zul. GG. 1350 kg.
Würde mich auch interessieren ob da noch was geht.

pumba08
29.01.2008, 18:26
Hallo zusammen.

Hinsichtlich der Auflastung kann der Hersteller normalerweise Auskunft geben. Kostet aber extra (nicht die Frage sondern die Bestätigung mit Papieren). Für die Auflastung muss aber der Rahmen, Stoßdämpfer, Reifen usw. auch dafür ausgelegt sein.
In dem Fall eines TEC habe ich einen freundlichen Händler kennengelernt bei dem ich meinen Wohnwagen gekauft habe.

Zu beachten ist allerdings, dass ab einem Verhältnis von KfZ-Gewicht (Leergewicht) < Ww-Gewicht (zul. GG) die 100km/h Zulassung entfällt.

Ich kann gerne den Kontakt vermitteln.

Beste Grüße
Harald

C-max 2.0 TDCi u. TEC Tour 520 GK aufgelastet auf 1450kg

circle
29.01.2008, 18:41
Hallo,

@ pumba08: Mein WW ist von Dethleffs, dort kennen die das nicht mit zGG > Zul. Achslast. Den Kontakt hätte ich gerne, kansst ja per PN mailen. SUPER :top ! Was hast Du denn für eine max. Achslast?

Habe heute mit dem TÜV telefoniert, der Wowa-Experte ist aber zur Zeit nicht da. Sein Kollege konnte mir prinzipiell folgen, war sich aber nicht so sicher. Aber eins ist klar, wie schon erwähnt: Rahmen, Auflaufeinrichtung, Zuggabel und die Bremsen (Bremsträgerplatten, Trommeln, ...) müssen für's Gesamtgewicht zugelassen sein, die Achse evtl. für das geringere Gewicht (zGG minus Mindeststützlast). Nächste Woche frag ich nochmal nach.

Gruß,
Uwe

pumba08
29.01.2008, 19:44
Hallo Uwe.

Meine ursprünglich eingetragene Achslast war 1300kg = zul. GG. Allerdings hält sich der Hersteller meist vor eine Auflastung ($$$) vornehmen zu können, und hat dies bereits konstruktiv berücksichtigt. Bei mir war eine Auflastung (bis 1500kg) ohne Chassis-Änderungen möglich. Falls dein Ww noch keine Auflastung erhalten hat sollte dies auch hier möglich sein. Alles andere wäre meines Erachtens zu aufwendig.

Beste Grüße
Harald

Travelking
29.01.2008, 21:26
Hallo Harald,

Schön das du uns gefunden hast :zwinkern:

Bei mir war eine Auflastung (bis 1500kg) ohne Chassis-Änderungen möglich.

Warum hast du denn "nur" 1450 kg genommen? Der MAX kann doch 1500 kg ab. Mein ZiehMäx hat ein Leergewicht von 1490kg. Deiner mit der 2 Ltr. Maschine sollte die 1500 kg doch auch auf die Waage bringen damit es für Tempo 100 reicht. Ich würde auch gerne den Händler wissen.

circle
29.01.2008, 21:29
Hi Harald,

ok, dann hat Deine Achse aber wahrscheinlich eine max. zul. Achslast von 1500 kg und die wurde dann übernommen. In meinem Fall möchte ich aber beim zul. Gesamtgewicht die Achslast um die Stützlast erweitern, d. h. die Achslast ist bis zum Maximum ausgereizt. Mal sehen, was der Herr Inschinör beim TÜV sagt.

mit gräulichen Füßen :wink,

Uwe

pumba08
29.01.2008, 21:42
Hallo Andre.

Alle Fahrzeuge haben eine Gewichtsangabe (Leergewicht) von..bis... . Beim C-max sind es bis 1490kg. Bei meinem C-max sind es aber tatsächich 1490kg. Eine Eintragung von 1500kg beim Ww hätte aber wie gesagt meine 100km/h Zulassung gekostet (wie oben bereits geschrieben).
Die 1450 habe ich nur eintragen lassen da 150kg Zuladung mehr vollkommen ausreichen sollten und evtl. als nächstes Fahrzeug ein Focus geplant war und der Händler bzw. die eintragende TÜV - Stelle meinte bei einer Kontrolle kämmen die Jungs (wegen ungewöhnlich!!) damit nicht klar. Da dies alles sehr kurzfristig im Novermber passiert ist habe ich dann auch erst im Nachhinein festgestellt, dass der Focus doch noch leichter ist.
:banane .
Naja, kann ja dann immer noch umgetragen werden.
Und hier der Link (http://kilian-caravaning.de) (falls erlaubt) zum Händler.

Travelking
29.01.2008, 21:50
Hallo Harald,

ja 150 kg zusätzlich sind schon mal was. Damit geht schon was mehr :top

Jan-Papa
31.01.2008, 18:26
Hallo Uwe,

ich kenne jemanden, der hat das mit genau dieser Vorgehensweise für einen Dethleffs beim TÜV durchbekommen.

Allerdings kam auch da der Einwand, dass die Achse dann total am Limit ist.

Travelking
31.01.2008, 19:02
Hallo Sven,

ich kenne jemanden, der hat das mit genau dieser Vorgehensweise für einen Dethleffs beim TÜV durchbekommen.

Dann schick den "jemand" doch mal vorbei damit er berichten kann :angel:

Jan-Papa
01.02.2008, 20:55
Hallo André,

ich sag mal so: Ich wüsste, wo man den Jemand suchen muss ;-)

Allerdings wird das Thema derzeit noch kontrovers diskutiert.

tourensauser
01.02.2008, 21:24
Hallo,

is' ja nu' Winter und ich beschäftige mich 'mal wieder mit dem Thema Auflastung. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, daß es schon Auflastungen gegeben hat, bei denen das zulässige Gesamtgewicht höher ist, als die Achslast.

Konkret heißt das, daß die Stützlast (oder ein Teil davon) zur Achslast addiert werden müßte.

Beispiel: Ein Wohnwagen hat eine zulässige Achslast von 1600 kg und eine Stützlast von 100 kg. Dann könnte man ja ein zul. Gesamtgewicht von 1680 kg erhalten mit der Auflage, eine Stützlast von min. 80 kg einzuhalten (also muß die Stützlast dann zwischen 80 und 100 kg liegen).

Hat jemand so eine Zulassung? Bitte seht 'mal in Eure Papiere. Ich meine, von LMC hätte ich sowas 'mal gehört, bin mir aber nicht sicher :scratch:.

Viele Grüße :wink,

Uwe


Hallo Uwe,

ich habe mich vor ca. 1 Jahr mal mit einem Ingenieur bei einem der führenden Caravanhersteller über dieses Thema unterhalten. Der Mann wollte aber auf keinen Fall öffentlich zitiert werden :scratch:, hat mir aber aufgrund seiner Erfahrung als TüV Prüfer vor seiner Beschäfitung bei diesem deutschen Hersteller gesagt, daß es möglich und zulässig ist wie folgt vorzugehen:

Gesamtgewicht 1350 kg, Stützlast 100 kg, Achslast 1350 kg ändern auf Gesamtgewicht 1450 kg, Stützlast 100 kg, Achslast 1350 kg.

Er nannte die Begründung, daß die Stützlast prinzipiell dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und daher vom Gesamtgewicht abgezogen werden kann. Hier ist wohl nur die Tragfähigkeit der Achse relevant. Das heißt, selbst wenn die Achse mit dem Gesamtgewicht überladen wäre sprich von der theoretischen Tragfähigkeit nicht ausreichen würde, könnte die Eintragung trotzdem so vorgenommen werden. Es interessiert wohl auch niemanden die Auflaufeinrichtung, Bremsen, etc. da die Stützlast komplett dem Zugfahrzeug zugeordnet wird und dieses "Mehrgewicht" dann ja auch vom Auto getragen und gebremst wird.

Man sollte sich hier einfach mit dem TÜV kurzschließen. Diese Eintragung ist angeblich ausschließlich beim TÜV möglich.

Allerdings musst Du Dich fragen, was Dir so ein Eintrag in der Praxis nützt: Im Falle einer Verwiegung wird ja immer die Achse gewogen, und die darf dann ja auch nicht schwerer sein.
Es könnte Dir natürlich ohne diesen Eintrag folgendens passieren: Wenn einem Polizist Deine Nase nicht passt, könnte er den Wagen ja im abgekuppelten Zustand verwiegen um Dir eine reinzuwürgen und dann wärst Du -bei theoretisch ausgereizter Zuladung- um genau die Stützlast überladen :keule:

Viele Grüße
Stefan

circle
02.02.2008, 17:00
Hallo,

@ Stefan: genau darum geht es. Ich fahre nun seit nunmehr fast 5 Jahren ständig über dem Limit und das bin ich leid. Ich habe nochmal alles gecheckt:

zGG (momentan): 1700 kg, Zuggabel bis 2to, Bremse bis 1800 kg, Auflaufeinrichtung bis 2600 kg, Reifen bis 1800 kg, max. Stützlast des WW: 100 kg

Es sollte also möglich sein, den Wohnwagen auf 1800 kg aufzulasten, mit der Auflage, daß die Achslast 1700 kg nicht überschreiten darf. Ich werde beim TÜV nächste Woche nachfragen, wir haben hier in Dortmund einen Prüfer, der 1 und 1 zusammenzählen kann und eben nicht nur das bescheinigt, wofür jemand anders sowieso schon garantiert (z. B. Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung).

@ Jan-Papa: Den Thread habe ich gefunden, ich werde 'mal nachhaken.


@ all: Natürlich werde ich weiter berichten :wink

Gruß,
Uwe

AnLiKaTho
03.02.2008, 12:24
Hallo zusammen,

mir fehlt momentan das Verständnis für diese sehr interessante Diskussion.
Das Thema war bei der Neuanschaffung meines jetzigen WW auch ein Diskussionspunkt.

1. Auflastung bis auf das Maximum
Bedeutet maximale Zuladung aber evtl. Verlust einer 100km/h Zulassung.
2. Berücksichtigung der 100km/h
Bedeutet eine Einschränkung in der Zuladung.

Die Stützlast kann immer auf das zulässige Gesamtgewicht aufgeschlagen werden. Das bedeutet bei einem zulässigen Gesamtgewicht von1600kg und einer Stützlast von 75kg (Abhängig vom Zugwagen) darf der WW1675kg ohne Zugwagen auf eine Waage bringen. Da kann ein Polizist mir gesonnen sein oder nicht. Nachzuweisen ist lediglich das dann die Stützlast von 75kg nicht unterschritten wird.
Was würde mir jetzt eine Auflastung mit einem Gesamtgewicht von 1675kg und einer maximalen Achslast von 1600kg bringen? Zumal diese dann auch immer mit meinem Zugwagen konform gehen muss (Stützlast 50kg, 75kg oder 100kg).

DaVinci
03.02.2008, 13:23
Moin Jungs, :wink

nun habt ihr es entgültig geschafft. :scratch:

Wie muss das jetzt nun verstehen - Thorsten sagt:

Das bedeutet bei einem zulässigen Gesamtgewicht von1600kg und einer Stützlast von 75kg (Abhängig vom Zugwagen) darf der WW1675kg ohne Zugwagen auf eine Waage bringen.

Darf ich nach dieser Regelung nun 1780kg ziehen? Ich habe 1700kg ZGG und 80kg Stützlast bei meinem Wohnwagen!!

Lofottroll
03.02.2008, 13:29
Hallo Frank,

nein darfst du nicht. Das zulässige Gesamtgewicht darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn der Wohni 1700 kg zGM hat, darf er auch nur 1700 kg wiegen.

Lediglich bei der Anhängelast kann man nochmal die Stützlast draufrechnen. Also Zugwagen hat 1500 kg Anhängelast + 75 kg Stützlast = ein Wohni mit einem tatsächlichen Gewicht von 1575 kg.

Lofottroll
03.02.2008, 13:33
Hallo Thorsten,

Die Stützlast kann immer auf das zulässige Gesamtgewicht aufgeschlagen werden. Das bedeutet bei einem zulässigen Gesamtgewicht von1600kg und einer Stützlast von 75kg (Abhängig vom Zugwagen) darf der WW1675kg ohne Zugwagen auf eine Waage bringen.

sorry, aber das stimmt nicht. Die Stützlast darf lediglich auf die zul. Anhängelast draufgerechnet werden. Auf keinen Fall auf die zGM.

tourensauser
03.02.2008, 17:56
Hallo Thorsten,

sorry, aber das stimmt nicht. Die Stützlast darf lediglich auf die zul. Anhängelast draufgerechnet werden. Auf keinen Fall auf die zGM.


Jawoll so ischt ees.

Und genau deshalb kann Dir das grüne Männchen auch eine reinwürgen - wenn er böse ist. :cry:

AnLiKaTho
03.02.2008, 18:37
Hallo Werner,

du scheinst Dich damit beschäftigt zu haben, daher gehe ich davon aus, dass Du recht hast. Trotzdem macht genau Deine Aussage für mich keinen Sinn.
Ich habe unter meinem WW eine Achse die 1600kg tragen kann. Drückt mein WW mit 75kg auf die AHK trägt die Achse genau diese 75kg weniger somit 1525kg. Ich habe also, da mein Auto die 75kg übernimmt, die zulässige Achslast noch nicht erreicht.
Jedoch hängen an der AHK jetzt 1600kg. Darf mein Auto nur1600kg ziehen, darf ich das auch nicht mehr aufstocken. Die 75kg Stützlast hängen am Haken.
Darf ich jedoch 1700kg ziehen und ich schlage die Stützlast auf habe ich das zulässige Gewicht des Zugwagen noch nicht erreicht.
Das heißt für mich:
Mein Auto darf 1700kg ziehen und hat eine Zuladung von knapp 500kg, ich habe eine maximale Stützlast von 75kg, mein WW hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600kg.
1.
Ausnutzung des Gesamtgewichtes des WW inkl. Stützlast:
1600kg + 75kg = 1675kg
Zuladung Auto
500kg – 75kg = 425kg

2.
Ausnutzung des Gesamtgewichtes des WW exkl. Stützlast:
1600kg – 75kg = 1525kg (Achslast des WW 1600kg??? Warum???)
Zuladung wird nicht beeinträchtigt
Ich dürfte jedoch mit einem Fahrzeug das für maximal 1500kg zugelassen ist bei der Einsparung von 25kg diesen WW ohne 12% Beeinträchtigung ziehen?

Ich habe diese Rechnerei immer noch nicht richtig verstanden. Hier scheint es mehr Meinungen als Camper und Polizisten zusammen zugeben.

Freue mich auf TÜV Ergebnisse.

VolPi
03.02.2008, 18:49
Hallo zusammen,

ist ganz schön spannend hier :top

Vielleicht bringt der Link etwas mehr Klarheit. Schaut mal hier (http://www.anhaengerhandel.de/info.html)

Lofottroll
03.02.2008, 19:35
Hallo Thorsten,

du scheinst Dich damit beschäftigt zu haben, daher gehe ich davon aus, dass Du recht hast.

ja das ist so. Mit sowas beschäftige ich mich jeden Tag.

Im Link von VolPi ist es nochmal aufgeführt. Thorsten, auch ich verstehe so manches Gesetz im Straßenverkehrsrecht nicht. Trotzdem ist es anzuwenden. Man muß nicht jedes Gesetz verstehen, anwenden muß man es schon.

tourensauser
03.02.2008, 21:30
Genau aus diesem Grund kann man ja versuchen, das ZGG um die Stützlast in den Papieren erhöhen zu lassen.

Habe hierzu noch etwas gefunden:

Zitat: ...Man erhöht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers durch eine Erhöhung der Achslast. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es noch einen anderen Weg: Aufgrund der geänderten zulassungsrechtlichen Bestimmungen wird das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers aus Achslast und Stützlast gebildet. Analog dazu kann die zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus zulässiger Achslast und zuläsiger Stützlast gebildet werden Auf diesem Weg kann z.Bsp eine Gesamtmasse von 1300 kg durch Änderung der Fahrzeugpapiere auf 1350 kg erhöht werden. Zitat Ende.

Jetzt gibt es kein Problem mehr mit der Beladung eines 1600 kg WW mit 1675 kg (schließlich ist es dann ja ein 1675 kg WW :D: ) , falls keine Anhängelasten überschritten werden !

http://www.logistik-inside.de/fm/2350/anh_nger_langfassung.pdf

Viele Grüße
Stefan

Travelking
03.02.2008, 21:41
Hallo Stefan,

ein aufschlußreicher Link :top

Bist du Fahrlehrer?

tourensauser
03.02.2008, 21:49
Hallo Stefan,

ein aufschlußreicher Link :top

Bist du Fahrlehrer?


Hallo André,

um Gottes Willen nein. Ich würde verrückt werden, wenn ich da so sehe, was die Jungs den ganzen Tag mitmachen. Das wäre nichts für meine Nerven. :schwitzen:



Gruß Stefan

Jan-Papa
04.02.2008, 07:59
Huiiiii :scratch: :rotwerd:

Ich finde den Link auch sehr aufschlussreich.

Zunächst mal unterstellt, dass das noch aktuell ist, was da steht (da dort bei den Einbaupreisen noch DM genannt werden, hat das Papier ja schon einige Tage hinter sich), ist mir trotzdem noch was unklar. Ich zitiere noch mal aus dem Link:
Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZO Anhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers zuzüglich der tatsächlichen Stützlast. Das bedeutet, dass zur Feststellung der Anhängelast der Anhänger abgekuppelt werden muss, um Stützrad und Achse(n) wiegen zu können.

Lässt für mich die Frage offen: Was ist dann heutzutage Gesamtmasse des Anhängers???
Für mich galt bislang immer: Die Gesamtmasse des Anhängers ist die Summe aus Achslast (beim Wohni also die Radlasten) und Stützlast. Das ist ja auch die Zahl, die angezeigt wird, wenn ich das Teil abgekoppelt auf die Waage stelle.
Warum aber um alles in der Welt wird dann bei der Anhängelast die Stützlast nochmal dazugerechnet? Das macht doch nicht wirklich Sinn...
Oder ist Gesamtmasse nur noch die Achslast, also die Summe der Radlasten?

Gerade gestern war ich noch auf dem Trip, dass ich meinen 1660-Kilo-Fendt auch mit einem Auto ziehen darf, das nur 1600 kg Anhängelast hat. Denn die 1660 kg des Fendt verteilen sich auf 1580 kg Radlasten (also Achslast) und 80 kg Stützlast. Das wäre nach EU-Recht ja nicht mehr möglich.

Und nun?

Analog dazu kann die zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus zulässiger Achslast und zulässiger Stützlast gebildet werden.

Das würde allerdings eine nachträgliche Auflastung, die genau nach diesem Muster vorgenommen wurde, aus der Kritik nehmen.

Fragen über Fragen...

tourensauser
04.02.2008, 08:32
Huiiiii :scratch: :rotwerd:

Ich finde den Link auch sehr aufschlussreich.

Zunächst mal unterstellt, dass das noch aktuell ist, was da steht (da dort bei den Einbaupreisen noch DM genannt werden, hat das Papier ja schon einige Tage hinter sich), ist mir trotzdem noch was unklar. Ich zitiere noch mal aus dem Link:
Lässt für mich die Frage offen: Was ist dann heutzutage Gesamtmasse des Anhängers???
Für mich galt bislang immer: Die Gesamtmasse des Anhängers ist die Summe aus Achslast (beim Wohni also die Radlasten) und Stützlast. Das ist ja auch die Zahl, die angezeigt wird, wenn ich das Teil abgekoppelt auf die Waage stelle.
Warum aber um alles in der Welt wird dann bei der Anhängelast die Stützlast nochmal dazugerechnet? Das macht doch nicht wirklich Sinn...
Oder ist Gesamtmasse nur noch die Achslast, also die Summe der Radlasten?

Gerade gestern war ich noch auf dem Trip, dass ich meinen 1660-Kilo-Fendt auch mit einem Auto ziehen darf, das nur 1600 kg Anhängelast hat. Denn die 1660 kg des Fendt verteilen sich auf 1580 kg Radlasten (also Achslast) und 80 kg Stützlast. Das wäre nach EU-Recht ja nicht mehr möglich.

Und nun?

Das würde allerdings eine nachträgliche Auflastung, die genau nach diesem Muster vorgenommen wurde, aus der Kritik nehmen.

Fragen über Fragen...



Hier tuen sich dann wohl doch noch Abgründe auf :scratch:

Ich darf zum Thema Anhängelast den bereits von VolPi angesprochenen Link nochmal im Detail zitieren (siehe auch § 42 STVZO) http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=222&paid=42

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.: ZItat Ende

Anbei nochmal der Link im Detail: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Für mein Verständnis bedeutet das also: Anhängelast = Geamtmasse abzüglich Stützlast. // Gesamtmasse = Achslast + Stützlast (also Totalgewicht abgekuppelter Hänger)

Die logische Konsequenz daraus: Anhängelast = Achslast

Also darf der 1660 kg Fendt mit 80 kg Stützlast auch von einem KFZ mit max. zulässiger Anhängelast von 1600 kg gezogen werden.

Jan-Papa
04.02.2008, 09:25
Hallo,

@ Stefan: Ich bin da ganz dicht bei Dir. Aber so richtig hab ich´s immer noch nicht.

Also:

Achslast und Stützlast ergeben das Gesamtgewicht. So stehts im 42 StVZO, so stehts bei Anhängerhandel.de, so stehts auf der ersten Seite von Stefans Link. Alles soweit klar.

Nur wie passt dieser Satz dann hier rein (Stefans Link auf Seite 2 unter "Anhängelast"):
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.

Wenn der nicht wäre, hätte ich kein Problem mehr. Oder verstehe ich nur was falsch?

tourensauser
04.02.2008, 09:52
Hallo,

@ Stefan: Ich bin da ganz dicht bei Dir. Aber so richtig hab ich´s immer noch nicht.

Also:

Achslast und Stützlast ergeben das Gesamtgewicht. So stehts im 42 StVZO, so stehts bei Anhängerhandel.de, so stehts auf der ersten Seite von Stefans Link. Alles soweit klar.

Nur wie passt dieser Satz dann hier rein (Stefans Link auf Seite 2 unter "Anhängelast"): Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.
Wenn der nicht wäre, hätte ich kein Problem mehr. Oder verstehe ich nur was falsch?


Den kapier ich auch nicht; ist für mich ein Widerspruch. Ich denke, daß hier gemeint ist, daß zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs bei der Beladung des Hängers die Stützlast dazugezählt werden darf. Hier müßte eigentlich anstelle tatsächliche Gesamtmasse - Achslast stehen.


... Aus den Erläuterungen desBundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf...

Auch hier wird tatsächliches Gewicht mit Achslast gleichgestellt ??

Anbei füge ich das genannte Beispiel 3 mal ein:

Zitat:
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
Zitat Ende.

Jan-Papa
04.02.2008, 11:34
Moin Stefan,

dann einigen wir uns am besten darauf, die entsprechende Passage unter "Schreibfehler" zu verbuchen, und dann passt alles eigentlich super zusammen.


Darf ich nach dieser Regelung nun 1780kg ziehen? Ich habe 1700kg ZGG und 80kg Stützlast bei meinem Wohnwagen!!

Hallo Frank,

nö, darfste nun immer noch nicht. Aber nicht, weils technisch nicht geht, sondern weil Du nur zGG 1700 kg eingetragen hast.
Aber: Selbst wenn für die Achse bei 1700 kg Schluss ist, könntest Du rein rechtlich Deinen Wohni beim TÜV noch auflasten lassen auf (in Deinem Beispiel) 1780 kg, weil Achslast 1700 kg und Stützlast 80 kg - beides zusammen ist zGG.

Travelking
04.02.2008, 11:45
Moin zusammen,

Aber: Selbst wenn für die Achse bei 1700 kg Schluss ist, könntest Du rein rechtlich Deinen Wohni beim TÜV noch auflasten lassen auf (in Deinem Beispiel) 1780 kg, weil Achslast 1700 kg und Stützlast 80 kg - beides zusammen ist zGG.

Und genau das ist ja das was Uwe (circle) ja haben will. Ich wäre da auch nicht abgeneigt :angel:

tourensauser
04.02.2008, 11:46
Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob hier der eine oder andere sein Gesamtgewicht auch tatsächlich um die Stützlast erhöht bekommt, oder ob der TüV-Prüfer Korinthos Kackos wieder einmal eine andere Meinung hat :D:

Gruß
Stefan

Lofottroll
04.02.2008, 13:14
Oh hier muß ich als Fahrlehrer mal schwer eingreifen. Da sind Fahrlehrer auch Khorintus Cacus. Sven und Stefan schreiben hier immer Achslast + Stützlast ergeben die zGM. Das stimmt so nicht. Daraus resultiert das tatsächliche Gewicht. Die zGM resultiert aus höchstzulässiger Achslast + höchstzulässiger Stützlast.

Ich sagte doch, Fahrlehrer sind da pingelig. :keule: :zwinkern: :totlach

tourensauser
04.02.2008, 13:37
Oh hier muß ich als Fahrlehrer mal schwer eingreifen. Da sind Fahrlehrer auch Khorintus Cacus. Sven und Stefan schreiben hier immer Achslast + Stützlast ergeben die zGM. Das stimmt so nicht. Daraus resultiert das tatsächliche Gewicht. Die zGM resultiert aus höchstzulässiger Achslast + höchstzulässiger Stützlast.

Ich sagte doch, Fahrlehrer sind da pingelig. :keule: :zwinkern: :totlach


Naja , wir gehen halt immer vom Maximum aus.

Als Fahrlehrer weißt Du ja: Wer bremst, verliert ! :D:

tourensauser
04.02.2008, 15:24
Zum Thema KORINTHOS KACKOS habe ich hier noch was nettes gefunden. :banane

http://www.korinthenkacker-club.de/

Jetzt gibt's aber gleich Ärger - VOLL am Fred vorbei :wink

Travelking
04.02.2008, 15:51
Hallo Stefan,

Jetzt gibt's aber gleich Ärger - VOLL am Fred vorbei

noch nicht so ganz :keule:
Aber du hast es ja schon ganz richtig erkannt. Es sollte dann auch nicht weiter entgleisen :zwinkern:

circle
04.02.2008, 22:45
Au weia, was habe ich hier nur angerichtet :keule:

Aber egal, geht ja lustig zur Sache :top.

Hier die neusten News von TÜV: Der Inschinör (ich darf das so schreiben, bin selber eins) hat mir bestätigt, daß er mir die Auflastung so eintragen kann (zur Erinnerung: max. Achslast 1700 kg, max. Stützlast 100 kg, Bremse und Räder pro Seite für 900 kg ausgelegt, Zuggabel und Auflaufeinrichtung für 2000 kg ausgelegt, zGG aktuell 1700 kg, zGG neu = max. Achslast plus max. Stützlast = 1800 kg), ABER er möchte seitens Hersteller eine Freigabe, weil, es könnte ja sein, daß all das so ok ist aber evtl. noch Verstärkungsbleche o. ä eingebaut werden müssen. Nun ja, Dethleffs habe ich angemailt, ich warte dann 'mal auf die Antwort.

Wenn's was neues gibt, erfahrt ihr's als erste!

Viele Grüße :wink,

Uwe

Travelking
05.02.2008, 06:52
Moin Uwe,

was möchte er als Barschaft dafür sehen?

circle
05.02.2008, 21:15
Hi André,

weiß ich noch nicht, jetzt muß ich erstmal mit Nervenkribbeln die Antwort von Dethleffs abwarten :keule: oder einen TÜVler finden, der's ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung einträgt :D:. Dabei bin ich heute schon 'mal gescheitert.

Werde weiter berichten.

Gruß,
Uwe

Travelking
09.02.2008, 22:06
Ich hab den Thread mal geteilt und daraus einen neuen Thread "Geschwindigkeiten im Ausland (http://www.wocamp.de/index.php?option=com_smf&Itemid=40&topic=1758.0)" gemacht. Leider ist dabei Uwe's letzter Beitrag zum Thema Auflastung mit rübergewandert so das ich ihn hier mal reinkopiere.


Hallo zusammen,

habe heute mit ALKO telefoniert, NIEDERSCHMETTERND Weinen! Eine Auflastung ist nach Auskunft von ALKO nicht möglich, die Addition von Stützlast und Achslast ist nach den geltenden EG-Zulassungsbestimmungen nicht erlaubt, im Klartext, wenn die Papiere sagen zulässige Gesamtmasse 1700 kg, Stützlast 100 kg, dann heißt das, Achslast max. 1600 kg.

Ich habe dann gesagt, dann könnte ich ja mit einer Stützlast von 25 kg (ist ja das Minimum) fahren, dann kann ich 1675 kg auf die Achse packen und zudem 75 kg mehr in den PKW packen. Antwort: Ja! (Jetzt bitte keine Belehrung wegen der 100 km/h Genehmigung). Wenn ich aber, was ja das einzig sinnvolle ist, die Stützlast maximal ausnutze, bei mir mit den 90 kg des PKW, darf ich de facto weniger einpacken. Antwort: auch ja!

Fazit: Wenn der TÜV-Prüfer die Auflastung so einträgt, handelt er gegen das geltende EG-Zulassungsrecht.

Auf meine Bemerkung, daß die Regelung unlogisch ist bekam ich zwar eine Bestätigung, aber so ist es eben, leider nicht zu ändern, zumindest nicht, wenn der Prüfer eine Bestätigung von ALKO fordert.

Wie geschrieben, alles laut ALKO.

Und noch 'was hat er gesagt, das Thema hatten wir ja schon beim Herbsttreffen in Belgien: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Wohnwagen in Frankreich unterwegs ist darf dort nur 80 km/h fahren. Die 130 km/h bzw. 110 km/h gelten nur für französische Wagen. Deutsche dürfen nur 80 km/h. Es ist bei ALKO ein Fall bekannt, bei dem es in Frankreich zu einem Unfall kam und die Versicherung hat wegen überhöhter Geschwindigkeit keine Zahlung leisten müssen.

Nun denn, bin gespannt, wie's weiter geht Kopfkratz.

Gruß,
Uwe

circle
28.02.2008, 21:02
Hallo,

hier der Ausgang der Geschichte:

Die meisten TÜV-ler wollten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers sehen, von Dethleffs erhielt ich dann die Antwort, daß eine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse um die 100 kg Stützlast nicht möglich sei, da die Bremsen nur für 875 kg je Seite ausgelegt sind. Diese Mail hat einem TÜV-Prüfer aber ausgereicht, um eine Erhöhung um 50 kg auf 1750 kg zGM einzutragen :top. Die TÜV-Gebühr dafür betrug den Spottpreis von 80,- EUR :cry:.

Bei Dethleffs hatte ich dann zwischenzeitig auch nochmal angefragt, ob sie mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die 1750 kg ausstellen können und siehe da, es würde gehen, allerdings soll das die Gebühr von 130,- EUR kosten. Dafür ist aber immerhin ein neues Typenschild dabei. Die TÜV-Gebühr fällt dann aber noch zusätzlich an. Dank des Prüfers konnte ich mir die 130,- EUR sparen, das Typenschild bleibt, ich trage die 1750 kg mit Edding nach, das ist erlaubt.

Ach ja, die Genehmigung für Tempo 100 km/h mußte ich dann auch noch ändern lassen, ad diese ja für 1700 kg galt. Das ging aber zum Glück ohne neuerliche Zahlung.

:ansage: Nun hat die liebe Seele Ruh', ich lad' nun 50 kg mehr zu!

Viele Grüße,

Uwe

tourensauser
28.02.2008, 21:22
:ansage: Nun hat die liebe Seele Ruh', ich lad' nun 50 kg mehr zu!


Hi Uwe,

wenn Du jetzt aber 50 kg mehr zulädtst, hast Du ja wieder dasselbe Problem :scratch:

Da Du ja trotz zGG. 1750 kg immer noch überladen bist, veränderst Du ja nur die Basis für die Berechnung der Strafen und Punkte.... :D: :D:



Duck.... und weg

lucie
06.03.2008, 22:10
Hallo zusammen

Bin neu hier, habe aber das gleiche Gewichtsproblem wir viele andere. Ich habe 1300Kg Achslast und 1300Kg Zul. GG im Fahrzeugschein eingetragen.
Aufgrund von den vielen Meinungen anderer Mitglieder bin ich also heute zu TÜV und habe das ganze mal vorgetragen. Dieser hatte im Prinzip nichts dagegen benötigt aber was vom Hersteller. Bei mir TEC. Also hab ich Verbindung mit TEC aufgenommen und da wieder das gleiche erzählt. Habe aber eine Absage bekommen mit der Begründung das die Achslast nicht erhöht werden kann. Was ich ja eigendlich auch nicht baruche da ich ja 1300Kg eingetragen habe !!
Der MA war mit den ganzen Gewichten meiner Meinung nach, wohl überfordert. Hab ihnen das aber nochmals geschildert und warte noch auf Antwort.
Fa. Alko hab ich auch kontaktiert, bin aber schnell abgewiesen worden. Ist nicht Möglich!! Diese haben mir vor geraumer Zeit einen Kostenva. gemacht über ca.2000Euronen für eine Auflastung (Achse,Deichsel,Felgen usw.

So jetzt mal zum wesendlichen, hat hier schon jemand diese Auflastung bzgl. GG= Achslast+Stützlast geändert bekommen ?? Und wenn wo
bis denne

tourensauser
06.03.2008, 22:42
Hallo Lucie,

erst mal herzlich willkommen bei Wocamp !

Zum Thema Gewichtsproblem, das habe ich auch, daher geht's im Frühjahr wieder ans abspecken.

Aber jetzt mal im Ernst: Wenn Du diesen Thread aufmerksam verfolgst wirst Du feststellen, daß es offensichlich zulässig ist, so einzutragen.

Ich komme aber immer mehr zu der Überzeugung, daß das keiner will und daher auch keiner macht.

Eventuell gehen die davon aus, daß wir alle zu blöd sind, unsere maximale Stützlast auszunützen und in diesem Fall wäre die Achse dann ja überladen.

So nach dem Motto: Bei Eintragung Achslast = Stützlast kann die Achse auch bei tatsächlicher Stützlast = 0 kg nicht überladen sein :stupid:

lucie
06.03.2008, 23:50
Hallo Tourensauser

ich denke da hast du Recht, immer den einfachen Weg nehmen. Weniger Stützlast = mehr Achslast, folglich überladen.

Denke deswegen über einen neuen nach obwohl unser noch super dasteht. Hab ein TEC 560 im Auge, 1500Kg Zul.GG. Soll leer ca. 1250Kg haben (Lt Aussage Händler) werde ihn aber lieber vorher wiegen um ganz sicher zu gehen, oder direkt Auflasten wenn möglich.
Mein jetziger hat 7m länge / 2,20m breit / 1200kg Leer gewogen,
Der neue ist 7,25mlang / 2,5m Breit und soll nur 50Kg mehr wiegen !!

Mich hat das Zul. GG vorher eigendlich nicht wirklich interessiert, aber wenn einen in Frankreich bei 100 oder ein bischen drüber ;-) der Reifen platzt, wird man(n) vorsichtig. (Sprinter Bereifung 5Jahre Alt). Im letzten Jahr hat es allein 5 Bekannte getroffen die dort ihr Gummi lassen mußten, aber sie waren ja nicht Überladen ;-)
Dieses Jahr hab ich noch einen Segelmast von 8m auf dem Wohnwagendach und die Kufen vom KAT (Hobie16) auf dem Auto. Da sieht man ja schon gleich das da ne Menge an Gewicht spazieren fährt.

Hat jemand schon erfahrungen mit dem Transport auf dem WW Dach ??

bis denne

Travelking
07.03.2008, 06:56
Hallo Lucie,

Erstmal Herzlich Willkommen hier bei Wocamp.

Der circle aus diesem Beitrag hat die Auflastung um die Stützlast hinter sich.

Mein jetziger hat 7m länge / 2,20m breit / 1200kg Leer gewogen,
Der neue ist 7,25mlang / 2,5m Breit und soll nur 50Kg mehr wiegen !!

Schreibst du mal was du jetzt für ein Typ hast? 2,20m breit müßte schon ein älterer sein, oder? 7m Länge. Gesamt oder Aufbau? 1200kg gewogen. Wo? Eventuell mal andere Waagen ausprobieren (Bäuerliche Betrugs und Abzockgenossenschaften, MVA, Öffentliche Fahrzeugwaagen). Eine TÜV Waage hat bei meinen Eltern auch mal Mist gewogen. Und war der Wagen wirklich leer? Oder nur so leer wie ein Camper das deviniert :zwinkern: ?

lucie
07.03.2008, 09:18
Hallo

Handelt sich um einen TEC Weltbummler TM5 mit ca. 560x220 cm Aufbaulänge, gesamt 699cm. Hab ihn Kompl. leergeräumt bis auf das Plastikgeschier und das Reserverad.
Außerdem ist ein Safe fest eingebau, aber das war es schon. Keine Therme oder Einbautanks verbaut. Sokam ich auf ca 1200kg.
bis denne

Travelking
07.03.2008, 09:35
Hallo lucie,

wie gesagt, fahr mal über 'ne andere Waage. Da sind teils erhebliche Unterschiede. Obwohl die geeicht sind. Aber bei einem Wägebereich um 40to hält es da bei einer Tonne nicht ganz so genau. Ich weiß allerdings nicht die Toleranzen.
Die älteren TEC hatten bei einem zul. GG von 1200kg meist deutlich unter 'ner Tonne Leergewicht. TEC gehörte eigentlich nicht zu den sehr schweren Wagen

Hymermann
07.03.2008, 09:42
Hallo Lucie,

ich kann Dir nur raten, bevor Du (Ihr) einen neuen WOWA kauft, diesen wirklich vorher zu wiegen! Es wird nirgends mehr gelogen, als beim angeblichen Leergewicht!

Außerdem sind 250 Kg Zuladung nicht viel. Rechne bitte einmal nur die "Grundausstattung" gewissenhaft zusammen und Du wirst Dich wundern.

Auch sollte man bei einem Neukauf eine gewisse Reserve an Zuladung freihalten. Beispielsweise für einen Anbau von einem Mover. (Kann ja irgendwann kommen) Man wird ja nicht jünger!

Außerdem stelle ich immer wieder fest, das bei einem Neukauf für jedes Zubehör Geld da ist, nur nicht für eine erhöhte Zuladung! Die Achse für 200 Kg Zuladung hat bei uns ca. 150.- Euro gekostet. Eine sinnvolle Ausgabe. Man muss diese Zuladung ja nicht ausnutzen, hat aber immer Reserven offen!

Die von Dir angesprochenen Reifenplatzer haben oft folgende Ursache: Die WOWA-Hersteller sparen bei der Tragfähigkeit der Reifen. Diese reichen in den meisten Fällen nur so gerade für die angegebene Achslast. Wird der Wohnwagen auch nur etwas überladen (was ja angeblich keiner macht) sind Reifenplatzer an der Tagesordnung. Dazu kommt, dass für Luftdrücke von ca. 4,5 bar im kalten Zustand, die Gummiventile nicht geeignet sind, da der Luftdruck ja während der Fahrt durch Wärme noch erhöht wird. Es kommt zwischen Ventilschaft und Felge zu geringen und unbemerkten Druckverlusten. Der Reifen verliert etwas an Druck und es kommt unweigerlich zu Reifenplatzern. Außerdem gab es eine Vielzahl von Stahlfelgen, die an den Schweißstellen unbemerkt Luft verloren haben. Auch diese Druckverluste führten zu den Reifenplatzern. In vielen Fällen sind von den Herstellern auch Reifen montiert, die nur für eine eingeschränkte Geschwindigkeit zugelassen sind. Fährt man dann, wie viele gerade in Frankreich, erheblich schneller, passiert wieder das Gleiche. Wichtig ist immer, der Fahrer ist für alles verantwortlich. Also unbedingt vor Fahrtantritt Luftdruck, Reifentragfähigkeit, Höchstgeschwindigkeit, usw. nachschauen. Viele WOWA Fahrer kennen dieses nicht und fahren einfach drauflos!!!!

tourensauser
07.03.2008, 09:43
Ich hatte aktuell auch den Wohnwagen verwogen.

Da ich das Gewicht von der Tüv-Waage angezweifelt habe, bin ich dann zu einem Raiffeisen-Großhändler für Gartenprodukte gefahren, der auch eine geeichte Waage hat.

Der hat 10 kg mehr als der Tüv gewogen.

Diese beiden Waagen stimmen also anscheinend; offensichtlich ist mein Camping-Zubehör doch schwerer als gedacht >:(

Hymermann
07.03.2008, 09:50
Guten Morgen Stefan,,

Du hast vollkommen Recht!

Leider glauben die meisten WOWA-Fahrer nicht, dass sie überladen fahren! Wenn ich sehe was viele da in den Urlaub mitschleppen, frage ich mich immer, kennen diese eigentlich ihr zulässiges Gesamtgewicht nicht?

Travelking
07.03.2008, 09:53
Hallo zusammen,

ich hab gerade mal beim Eichamt angerufen. Eine 40to Waage darf im Bereich von 1,5to (ist ja ungefähr der Bereich unserer Wowa) eine Abweichung von 20 kg Plus/ Minus haben.

lucie
07.03.2008, 09:59
Mojn Hymermann

Ich fahre seid Jahren nach Spanien und wenn wir da ankommen ist die Billige Rentnerpauschale (3Monate zum Festpreis) vorbei. Ich hab da schon Sachen gesehen da frage ich mich allen Ernstes warum ich so Angst über das Gewicht mache. Mover, Schwere Markiese, Teppiche Stühle,Liegen Großer Kühlschrank, das Kompl Surfgerödel mit 2-3Brettern, und das Beste war dann noch das Motorrad im Sharan hinten drin.Plus das ganze kleingerödel. Alles nur bei einen Camper.
Echt der Hammer

Hymermann
07.03.2008, 10:06
Hallo André,

bei Zuladungen zwischen 250 und 300 Kg spielen Unterschiede bei den Waagen von +/- 20 Kg nun wirklich keine Rolle.

Viele fahren aber mit 100 Kg und mehr über ihrem zulässigen GG in den Urlaub und wisen es angeblich nicht, da noch nie nachgewogen wurde.

Diese Leute gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Außerdem bringen sie die grünen Männchen nur dazu, noch öfters die Waagen an den Autobahnen aufzustellen.

Viel "Übergewicht" könnte durch regelmäßiges Abspecken vermieden werden. Vieles was einmal mitgenommen wurde, braucht man irgendwann doch nicht mehr, bleibt aber doch für immer im WOWA.

Travelking
07.03.2008, 10:19
Hallo Dieter,

Viel "Übergewicht" könnte durch regelmäßiges Abspecken vermieden werden. Vieles was einmal mitgenommen wurde, braucht man irgendwann doch nicht mehr, bleibt aber doch für immer im WOWA.


Da ist was dran. Deshalb räume ich regelmäßig mal auf. Mittlerweile ist bei mir aber von den ursprünglichen 360kg Zuladung auch nicht mehr viel übrig :scratch:

tourensauser
07.03.2008, 10:20
Eines weiß ich sicher: der nächste Wohnwagen muss mindestens 500 kg Nutzlast haben.

Ich hab' die Nase voll, jeden Kaffeelöffel wiegen zu müssen.

Aktuell hat mein Wohnwagen nornalerweise ein ZGG von 1350 kg. Der Wagen ist aufgelastet auf 1500 kg. Trotz der um 150 kg gegenüber der Seriennutzlast erhöhten Zuladungskapazität, fahr' ich schon wieder am Limit rum.

Heißt im Klartext: Wohnwagen mit Gasflaschen (11 kg ALU und 6 kg ALU), Kabeltrommel, Tisch, Stühle, sämtliches Campingzuebhör was man so braucht und eingeräumt mit Geschirr komme ich auf aktuell 1400 kg.

Die verbleibenden 100 kg müssen für Vorzelt, Wasser, Klamotten und Fahrräder ausreichen.
OK, könnte jetzt noch darauf spekulieren, daß bei Verwiegung nur die Achse verwogen wird, dann hätte ich noch 75 kg Stützlast Luft, aber in der Theorie bleiben einfach nur 100 kg Luft.

Das ist unmöglich, da im grünen Bereich zu fahren.

Und ich weiß wirklich nicht, wo ich noch abspecken soll.

Einzige Möglichkeit: Gerödel ins Auto packen.

Aber das ist unpraktisch, wenn man jedes Mal die Riesenladeaktionen machen muss. So häng ich einfach an und fahr los.

Ich dachte, mit 150 kg Auflastung: no problem.

So kann man sich täuschen.......

Travelking
07.03.2008, 10:23
Hallo Stefan,

Tisch und Stühle hab ich im Auto. Vorzelt würde auch gehen. Werd ich jetzt für dich so machen müssen :zwinkern:
Aber mit leerem Kofferraum will ich auch nicht rumfahren. Da kannst du im Caddy aber im Notfall einiges gegenladen.

tourensauser
07.03.2008, 10:31
Hallo Stefan,

Tisch und Stühle hab ich im Auto. Vorzelt würde auch gehen. Werd ich jetzt für dich so machen müssen :zwinkern:
Aber mit leerem Kofferraum will ich auch nicht rumfahren. Da kannst du im Caddy aber im Notfall einiges gegenladen.



Hi André,

ja, das geht schon mit dem Auto.

Das gibt'S nur 2 Probleme:

Das Auto ist meistens voll. Da kommt dann noch die Kühlbox, Lebensmittel, Werkzeugkasten, und sonstiges Gerödel rein. Du glaubst ja nicht, was man mit 2 kleinen Kids alles mitnehmen muss.... :scratch:

Und das zweite Problem ist einfach die tatsache, daß es so schön bequem ist, wenn man das nötige Campingzubehör im Wohnwagen hat. Da braucht man sich keine Gedanken zu machen, bevor man losfährt, was alles mit muß. Ich werde zukünftig für die Wochenendaktionen die Überladung in Kauf nehmen und für die großen Urlaube umladen müssen... :'(

Außerdem spare ich ja jetzt richtig fett Gewicht am Vorzelt :D:

Hymermann
07.03.2008, 11:00
OK, könnte jetzt noch darauf spekulieren, daß bei Verwiegung nur die Achse verwogen wird, dann hätte ich noch 75 kg Stützlast Luft, aber in der Theorie bleiben einfach nur 100 kg Luft.


Hallo Stefan,

darauf würde ich mich nicht einlassen! Die grünen Männchen (neuerdings auch schon einige in blau) sind nicht dumm und brauchen Geld.

Die lassen abkuppeln und wiegen die Stützlast mit! Zulässiges Gesamtgewicht ist eben der komplette Wonwagen, einschließlich der Stützlast. (Auch wenn diese bei der zulässigen Anhängelast dem Fahrzeug zugerechnet wird.) Wir sind halt in Deutschland und die Bürokratie schlägt voll zu.

Ein Laie blickt sowieso bei der ganzen Vielzahl von Vorschriften bezüglich Gesamtgewicht, Anhängelast, Anbau Anhängerkupplung, 100 Km/h Regelung, usw. nicht durch.

Das bringt dem TÜV, Dekra, und all den anderen immer noch einen oft vermeidbaren Umsatz ein. Viele lassen immer noch, obwohl mit einer E-Zulassung nicht nötig, die Anhängerkupplung vom TÜV abnehmen und eintragen! Diesen Unsinn könnte man jetzt beliebig fortsetzen.

Wie schon geschrieben, Zuladung kann man nie genug haben! Fazit: Bei Neukauf ein paar Euro mehr anlegen und ordentlich Zuladung kaufen.

circle
07.03.2008, 19:45
Hallo zusammen

...

So jetzt mal zum wesentlichen, hat hier schon jemand diese Auflastung bzgl. GG= Achslast+Stützlast geändert bekommen ?? Und wenn wo
bis denne




Hallo Lucie,

also bei mir ist die zulässige Gesamtmasse um 50 kg erhöht worden (Fachbegriff: Auflastung ohne technische Änderungen unter Anrechnung der Stützlast). Du benötigst allerdings eine Bestätigung des Wohnwagenherstellers, bei mir hat eine eMail gereicht, die ich dem Prüfer weitergeleitet habe. Dethleffs wollte 130,- EUR für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben. Das Problem ist, daß der Prüfer nicht alle Voraussetzungen kennt. Selbst wenn alle Einzelfaktoren ok sind kann es sein, daß evtl. noch zusätzliche Verstärkungen eingebaut werden müssen oder Ähnliches. Da legt sich verständlicherweise kein Prüfer fest, denn er ist dafür haftbar. In meinem Fall widersprechen sich übrigens ALKO und Dethleffs. Während es laut ALKO nicht möglich ist, die zGM zu erhöhen hat Dethleffs zugestimmt, allerdings nicht um die komplette Stützlast (100 kg) sondern nur um 50 kg, da die Bremsen der limitierende Faktor sind.

Mein Rat: Als erstes mußt Du bei TEC jemanden finden, der das Problem überhaupt versteht. Wenn die Bestätigung möglich ist, kannst Du damit zum TÜV. Ich war in Dortmund. Bei Interesse geb ich Dir auch gern die Adresse per PN.

Viel Glück,

Uwe

lucie
08.03.2008, 00:54
Hallo circle

Ich bin Heut nochmals zu einem anderen Tüv gefahren, hab hier aber das gleiche Ergebnis bekommen. Lt. Freigabe Hersteller zwingend erforderlich. Daraufhin bin ich mal auf eine andere Waage gefahren (Schrottplatz mit Schiebegewichten) um mal zu testen ob die erste Wiegung OK war. War sie aber !! Genau die gleichen Ergebnisse. Hab den Caravan schweren Herzens jetzt zum Verkauf freigegeben und Inseriert :cry:. Selbst mit evt. 1375Kg würde ich immer am Limit fahren.
Hab mich ja schon länger damit befasst und hoffe was vernünftiges zu finden. Hab einen TEC 560 aus 1999 mit 250iger Breite im Auge mit 1500Kg Zul.GG. soll leer 1250kg wiegen. Vor dem Kauf werde ich ihn aber wiegen lassen damit ich hier auf der sicheren Seite bin. Vielleicht kann man diesen ja im Vorfeld noch Auflasten ohne große Änderungen. Reifen bekommt er eh neue mit ´hoher' Tragkraft. Da sich bei uns alles im Wohnwagen abspielt benötigen wir mit 2 Kids und Hund eh was größeres. Besonders jetzt beim Wintercamping.