Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwindigkeit im Ausland
Hier kann weiter über Geschwindigkeiten im Ausland geschrieben werden :zwinkern:
Hallo zusammen,
habe heute mit ALKO telefoniert, NIEDERSCHMETTERND :cry:! Eine Auflastung ist nach Auskunft von ALKO nicht möglich, die Addition von Stützlast und Achslast ist nach den geltenden EG-Zulassungsbestimmungen nicht erlaubt, im Klartext, wenn die Papiere sagen zulässige Gesamtmasse 1700 kg, Stützlast 100 kg, dann heißt das, Achslast max. 1600 kg.
Ich habe dann gesagt, dann könnte ich ja mit einer Stützlast von 25 kg (ist ja das Minimum) fahren, dann kann ich 1675 kg auf die Achse packen und zudem 75 kg mehr in den PKW packen. Antwort: Ja! (Jetzt bitte keine Belehrung wegen der 100 km/h Genehmigung). Wenn ich aber, was ja das einzig sinnvolle ist, die Stützlast maximal ausnutze, bei mir mit den 90 kg des PKW, darf ich de facto weniger einpacken. Antwort: auch ja!
Fazit: Wenn der TÜV-Prüfer die Auflastung so einträgt, handelt er gegen das geltende EG-Zulassungsrecht.
Auf meine Bemerkung, daß die Regelung unlogisch ist bekam ich zwar eine Bestätigung, aber so ist es eben, leider nicht zu ändern, zumindest nicht, wenn der Prüfer eine Bestätigung von ALKO fordert.
Wie geschrieben, alles laut ALKO.
Und noch 'was hat er gesagt, das Thema hatten wir ja schon beim Herbsttreffen in Belgien: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Wohnwagen in Frankreich unterwegs ist darf dort nur 80 km/h fahren. Die 130 km/h bzw. 110 km/h gelten nur für französische Wagen. Deutsche dürfen nur 80 km/h. Es ist bei ALKO ein Fall bekannt, bei dem es in Frankreich zu einem Unfall kam und die Versicherung hat wegen überhöhter Geschwindigkeit keine Zahlung leisten müssen.
Nun denn, bin gespannt, wie's weiter geht :scratch:.
Gruß,
Uwe
Moin Uwe, :wink
Die 130 km/h bzw. 110 km/h gelten nur für französische Wagen.
Damit meinst du doch sicher "Wagen mit französischer Zulassung"? Oder dürfte man, wenn man sich in Frankreich einen neuen / gebrauchten WW kauft damit bis zu 130 fahren?
Und überhaupt - du und "80" fahren - das geht ja überhaupt nicht! :D:
Travelking
08.02.2008, 07:58
Moin zusammen,
und das obwohl ich die 100er habe. Das heißt doch für die Versicherung das das Fahrzeug bauartbedingt fähig ist Tempo 100 zu fahren. Sollte dann doch für ganz Europa gelten so deren Höchstgeschwindigkeit denn auch so hoch liegt. Denke ich zumindest mal.
tourensauser
08.02.2008, 12:41
Und noch 'was hat er gesagt, das Thema hatten wir ja schon beim Herbsttreffen in Belgien: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Wohnwagen in Frankreich unterwegs ist darf dort nur 80 km/h fahren. Die 130 km/h bzw. 110 km/h gelten nur für französische Wagen. Deutsche dürfen nur 80 km/h. Es ist bei ALKO ein Fall bekannt, bei dem es in Frankreich zu einem Unfall kam und die Versicherung hat wegen überhöhter Geschwindigkeit keine Zahlung leisten müssen.
Auch wenn der Wagen eine 100 km/h Zulassung hat ? :scratch:
Ich war immer der Meinung, daß man mit 100er Zulassung kein Problem hat, wenn man die deutsche Versicherung bei einem z.Bsp. mit 100 km/h verursachten Unfall benötigt. Es sollte nur Probleme bei höheren Geschwindigkeiten geben.
Das macht doch keinen Sinn >:(
AnLiKaTho
09.02.2008, 13:05
Und noch 'was hat er gesagt, das Thema hatten wir ja schon beim Herbsttreffen in Belgien: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Wohnwagen in Frankreich unterwegs ist darf dort nur 80 km/h fahren. Die 130 km/h bzw. 110 km/h gelten nur für französische Wagen. Deutsche dürfen nur 80 km/h. Es ist bei ALKO ein Fall bekannt, bei dem es in Frankreich zu einem Unfall kam und die Versicherung hat wegen überhöhter Geschwindigkeit keine Zahlung leisten müssen.
Hallo zusammen,
an dieser Stelle möchte ich doch noch mal einhaken. Wenn dem so ist warum gibt der ADAC alljährlich in seiner Zeitung eine Tabelle mit den maximal zulässigen Geschwindigkeiten in allen Ländern heraus. Aus dieser Tabelle ist deutlich zu lesen das ich mit meinem WW in Frankreich auf Autobahnen bei trockenem Wetter 130 km/h fahren darf.
Könnte es sein das der einmalige Fall bei nasser Witterung passiert ist?
Aus dieser Tabelle ist deutlich zu lesen das ich mit meinem WW in Frankreich auf Autobahnen bei trockenem Wetter 130 km/h fahren darf.
Hallo Thorsten, :wink
nur weil in einem Land höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind, bedeutet es nicht gleich, dass alle Herstellerangaben für die maximale Geschwindigkeit deines Wohnwagens nicht mehr gelten. Du wirst gesetzlich nicht von der Polizei in Frankreich belangt, aber deine Versicherung wird dir, und das mit Recht, in einem Schadensfalle die Regulierung verweigern, wenn sie dir eine drastische Geschwindigkeitsüberschreitung (130 km/h) nachweisen kann.
Stell dir vor du kommst in ein Land ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne. Glaubst du daran, dass deine Versicherung zahlen würde, wenn sie dir nachweisen kann, dass dir der Unfall mit 160 km/h passiert ist? :zwinkern:
Ich muss mal meine Versicherungspolice raussuchen, aber ich meine, dass dieser Passus auch so darin vorkommt.
tourensauser
09.02.2008, 18:22
nur weil in einem Land höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind, bedeutet es nicht gleich, dass alle Herstellerangaben für die maximale Geschwindigkeit deines Wohnwagens nicht mehr gelten. Du wirst nicht gesetzlich von der Polizei in Frankreich belangt, aber deine Versicherung wird dir, und das mit Recht, in einem Schadensfalle die Regulierung verweigern, wenn sie dir eine drastische Geschwindigkeitsüberschreitung (130 km/h) nachweisen kann.
Hallo Frank,
aber wie ist das nun wenn Du mit einem in Deutschland für 100 km/h zugelassenen Wohnwagen mit 100 km/h einen Unfall baust ?
Dann sollten doch die 100 km/h zulässig sein, oder nicht ?
Denn nach dem Beitrag von Circle und der Aussage von ALKO dürfte man dann ja nur 80 km/h fahren....
Hallo Stefan,
wenn dein WW die 100ter Zulassung hat, darf er 100 fahren, wenn es die Vorschrift des jeweiligen Landes erlaubt, wie zB. Frankreich.
Hallo,
also hier nochmal etwas zur Klärung: Der Mann von ALKO sagte, man dürfe nur 80 km/h fahren, weil der Wohnwagen in Deutschland prinzipiell für 80 km/h zugelassen ist, die 100er Regelung ist ja eine Ausnahmegenehmigung, die nur im Bereich der StVO gilt, daher gilt im Ausland dann generell max 80 km/h. Mir selbst kommt das auch komisch vor, den wenn irgendwo nur 70 km/h gelten heißt das dann ja auch nicht, daß ich 80 fahren darf.
Wie geschrieben, alles laut Auskunft von ALKO und das aufgrund eines Versicherungsfalles.
Schnelle Grüße,
Uwe
Hallo,
in den meisten Fällen hat der WW-Hersteller sein Produkt für 100 km/h zugelassen. Also kann ich auch 100 km/h fahren, egal wo! Allerdings in F. auch keine 130!
tourensauser
10.02.2008, 23:28
Hallo zusammen,
ich habe zu diesem Thema noch etwas von GOTHAER VERSICHERUNG (http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_neu/auto/auto_reise-spezial/verkehrsvorschriften_in_europa/frankreich/Frankreich.htm) gefunden.
Die sollten's wissen, oder ? :top
Travelking
11.02.2008, 07:56
Hallo zusammen,
Die sollten's wissen, oder ? Top
Das ist ja mal 'ne klare Aussage.
Hallo,
jetzt ist alles klar. :scratch:
Gruß Gerti.
bestmetzi
11.02.2008, 18:40
Die sollten's wissen, oder ?
Das sehe ich auch so. Zulassung für 100 ist nunmal 100. Da ist es wurscht ob ich die in D oder F fahre. Diesen Rechtsstreit würde man wohl gewinnen, denke ich :stupid:
Grüßle :devil:
wrzlbrnft
11.02.2008, 20:21
Hi Freunde :wink
Der wrzlbrnft richtet sich im In- wie auch im Ausland nach § 1 der deutschen StVo.
Damit, und mit einer devensiven Fahrweise ist er seit 40 Jahren immer gut gefahren :top
Die Diskussionen über Höchstgeschwindigkeiten sind mir schwer verständlich :scratch:
Gruss: Günni :wink
PS: Mein SUV schafft mit seinen 177 PS 200 km / Std
Die Diskussionen über Höchstgeschwindigkeiten sind mir schwer verständlich :scratch:
Hi Günni,
es gibt auch Länder, die eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h haben. Da würdest du mit deiner deutschen 100er-Regelung aber tief in die Tasche greifen müssen. Oder nimm die Österreicher -> ab 3,5t ist da generell 80 km/h angesagt und nicht wie mir ein Österreicher erzählen wollte 100 km/h. Dank der Foren wußte ich es besser!
Ich finde solche Diskussionen sehr hilfreich. :zwinkern:
tourensauser
11.02.2008, 22:02
Hi Freunde :wink
...
Die Diskussionen über Höchstgeschwindigkeiten sind mir schwer verständlich :scratch:
Hi Günni,
eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen ist das letzte wonach ich persönlich strebe.
Ich finde es doch relativ interessant und hilfreich zu wissen, ob ich denn nun -nachdem ich in Deutschland eine 100 km/h Zulassung habe- im europäischen Ausland ein Problem bekomme, wenn ich guten Glaubens an diese Zulassung mit 100 km/h einen LKW überhole und mir dann nach einem Unfall anhand der Tachoscheibe des LKW nachgewiesen wird, daß ich schneller als 80 km/h war und ich dann im Extremfall persönlich für einen Schaden (evtl sogar einen Personenschaden) haften muß.
Alles hoffentlich nur theoretisch, aber doch möglich.
Diese Diskussionen helfen auch anderen Campern -die meinen in Frankreich 130 km/h fahren zu müssen und zu dürfen- zu erkennen, daß siie auf dem Holzweg sind.
Allein um diese Spezie Camper zu sensibilisieren taugen solche Diskussionen, die ich persönlich nicht missen möchte.
Die Diskussionen über Höchstgeschwindigkeiten sind mir schwer verständlich
Aber das kann man dir doch leicht erklären:
Es ist immer gut zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Wenn ich z.B. in Dänemark den deutschen §1 anwenden möchte und beim Überholen mit Gespann auf 100 km/h beschleunige, damit ich den Nachfolgenden möglichst schnell wieder Platz machen kann, schadet das Wissen nicht, dass dies mit einer Überschreitung der dort zugelassenen Höchstgeschwindigkleit von 30 km/h verbunden ist (und ggf. den dentsprechenden saftigen Strafen) , während ich in Österreich der Polizei dabei freundlich zuwinken darf.
Gruß Jila
Jan-Papa
29.02.2008, 07:52
Hallo,
also hier nochmal etwas zur Klärung: Der Mann von ALKO sagte, man dürfe nur 80 km/h fahren, weil der Wohnwagen in Deutschland prinzipiell für 80 km/h zugelassen ist, die 100er Regelung ist ja eine Ausnahmegenehmigung, die nur im Bereich der StVO gilt, daher gilt im Ausland dann generell max 80 km/h. Mir selbst kommt das auch komisch vor, den wenn irgendwo nur 70 km/h gelten heißt das dann ja auch nicht, daß ich 80 fahren darf...
Moin,
da liegt ALKO meines Erachtens (leider) daneben.
EIn Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :zwinkern: , in diesem Falle hilft § 30a Abs 2 StVZO weiter. Dort heißt es:
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
Ich weiß nicht, seit wann dieser Absatz in dieser Form so drin ist. Das könnte ich aber rauskriegen, ich kenn da jemanden, der das wissen müsste.
Weiter im Text:
Der Wohni ist also lt. StVZO zunächst mal für 100 km/h gebaut (es sei denn, er ist entsprechend anders gekennzeichnet). Also technisch sind die 100 km/h möglich.
Nun kommen die Straßenverkehrsregeln der Länder und sagen, was ich rechtlich darf und was ich nicht darf und wie schnell ich das darf.
In D sagt die StVO: grundsätzlich 80 km/h - es sei denn, Ausnahmeregelung für 100 km/h.
Nun zu Frankreich: Dort sind rechtlich 130 km/h möglich, aber wegen deutscher Zulassung technisch nur 100 km/h.
Was einen in Frankreich zugelassenen Wohnwagen von einem in Deutschland zugelassenen Whnwagen baulich und technisch unterscheidet, kann ich aber nicht sagen :scratch:
vBulletin® v3.8.5, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.