Partymuffel
15.03.2007, 12:24
Hallo Leute,
in einem anderen Forum bin ich auf eine Diskussion gestoßen, in der es darum ging, wie die Politzei in Deutschland, der Schweiz und in Österreich auf die aktuelle StVO bezüglich Blitzerwarnungen reagiert.
Hier erstmal ein Link zu einer Vox Seite: Voxsendung (http://www.vox.de/28379_29249.php?mainid=20070311&area=reportage5&bereich=Ams)
Und gleich nochmal den entsprechenden StVO Paragraf:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 62 S. 3226, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006).
(Quelle: verkehrsportal.de)
Scheinbar sind schon Fälle aufgetreten, wo die Navis mit Blitzerwarnungen einbehalten und ein Busgeld verhängt worden sein soll.
Deutschland scheint noch etwas liberaler zu sein, aber die Schweiz ist da wohl rigoroser.
in einem anderen Forum bin ich auf eine Diskussion gestoßen, in der es darum ging, wie die Politzei in Deutschland, der Schweiz und in Österreich auf die aktuelle StVO bezüglich Blitzerwarnungen reagiert.
Hier erstmal ein Link zu einer Vox Seite: Voxsendung (http://www.vox.de/28379_29249.php?mainid=20070311&area=reportage5&bereich=Ams)
Und gleich nochmal den entsprechenden StVO Paragraf:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 62 S. 3226, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006).
(Quelle: verkehrsportal.de)
Scheinbar sind schon Fälle aufgetreten, wo die Navis mit Blitzerwarnungen einbehalten und ein Busgeld verhängt worden sein soll.
Deutschland scheint noch etwas liberaler zu sein, aber die Schweiz ist da wohl rigoroser.