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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auflastung


tab320
02.04.2008, 21:13
Hallo,

in unserem Wohnwagenprospekt steht Auflastung auf 1.300 kg nur mit Chassisänderung.Das ist teurer, als Auflastung auf 1.200 kg ooder 1.350 kg. Kann man auf 1.350 kg auflasten, wenn das Zugfahrzeug nur 1200 kg ziehen darf, aber man aber nicht mehr als 1200 kg zugeladen hat? Ich denke daran, mal ein anderes Zugfahrzeug zu kaufen, das mehr ziehen darf. Oder ist, wenn man bei der Auflastung keine Chassisänderung mehr vornehmen braucht, die Auflastung nicht mehr so teuer.
LG Doris

Travelking
02.04.2008, 21:26
Hallo Doris,

Auflastung auf 1.300 kg nur mit Chassisänderung.Das ist teurer, als Auflastung auf 1.200 kg ooder 1.350 kg.

Das versteh wer will. Ich nicht. :scratch:

Auf deine Frage: Ja du kannst alles ziehen bis 1200 kg. Egal welches zul. Gesamtgewicht. Dann packst du ihn halt nicht voll.

tab320
02.04.2008, 21:33
Hi André,

bist Du sicher?

Dann würden wir den Tour live auf 1.350 kg auflasten lassen. Denn das Zugfahrzeug ist wahrscheinlich über längere Zeit nicht der Weisheit letzter Schluss. Sind aber bei Polizeikontrollen nicht sicher, obdie sich nicht in den Fahrzeugpapieren des Wohnis an den 1.350 kg stören.

LG Doris

Travelking
02.04.2008, 21:37
Hallo Doris,

ja absolut sicher.
Ich dürfte Frank seinen Wohni ziehen. Der hat 1700 kg zul. Gesamtgewicht. Ich darf ihn dann halt nur so voll packen das er 1500 kg nicht überschreitet.

VolPi
02.04.2008, 21:51
Hallo André,

da bin ich nicht so sicher. Beispiel: Gespanne über 3,5t Gesamtgewicht dürfen in Österreich nur 80 km/h fahren. Wenn ich angehalten werde, sage ich.....nein,nein, mein WW ist nicht ganz voll.....ich habe nur 3,49t............und die Polizei glaubt mir!?!?!?!

Nein, sie schaut in die Papiere und dann macht es Gong und dann ist für die der Fischgegessen. Die Papiere sind für die Gesetz, wie sollte es sonst sein?

Travelking
02.04.2008, 21:58
Hallo Volker,

es geht doch hier nicht um Tempo 100 in Austria.
Die Frage ist doch ob sie einen Wowa mit zul. GG. z.B. 1350 kg ziehen darf wenn er ein tatsächliches Gewicht von nur 1200 kg hat.
Und das darf sie.

tab320
02.04.2008, 22:05
Hi André,

wo kann ich ich diese Daten abfragen, weißt Du das?

LG Doris

Travelking
02.04.2008, 22:08
Hai Doris,

welche "diese" Daten?

Hymermann
02.04.2008, 22:20
Hallo zusammen,

André hat vollkommen Recht!

Es ist eindeutig geklärt, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden darf. Das zulässige Gesamtgewicht des WOWA darf aber ruhig höher sein!

Wichtig ist halt nur, dass die zulässige Anhängelast des Autos nicht überschritten wird!


Was die Höchstgeschwindigkeit in Österreich angeht, hat VolPi Recht, weil hier die Fahrzeugpapiere ausschlaggebend sind.

Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für Gespanne bis 3,5 t = 100 km/h, über 3,5 t = 80 km/h

für die 100er Regelung gilt aber: Für Gespanne , bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt, gilt 80 km/h


:wink

pumba08
02.04.2008, 22:27
Theoretisch stimmt´s. Allerdings erschließt sich mir der Sinn nicht, da die Zuladung bei dem Standard zGg meist schon sehr gering ist.
Mit einer noch geringeren Zuglast des Zugfahrzeugs kann der Ww. dann ggf. nur noch leer gezogen werden :scratch:

Travelking
02.04.2008, 22:31
Hallo Harald,

das wird bei Doris nur eine temporäre Situation sein. Der Zugwagen mit 1200kg Anhängelast ist auch schon in die Jahre gekommen :angel:

Hymermann
02.04.2008, 22:42
Hallo Doris,



hier der Text des Gesetzes:

... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)




Gesetz StVZO: | § 42 |



B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei



1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,


2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,


3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.


Da das alles sehr genau gelesen werden sollte, hier die vereinfachte Version:


Anhängelasten
Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim suchen.


Fazit: Du darfst den WOWA ziehen, der aber nicht mehr als 1200 kg wiegen darf!

Wenn Du irgendwann ein Auto mit höherer Anhängelast kaufst, dann kommt Dir die Auflastung sicher zu gute. Bei der 1350 kg Auflastung bei dem TEC hast Du dann eine angegebene Zuladung von 303 Kg! :top

tab320
02.04.2008, 23:03
Hi Hymerman,

vielen Dank für Deine Antwort,

ich erkundige mich morgen beim TÜV. Denn für das gleiche Geld bekämen wir die Auflastung auf 1.350 kg Und wenn wir den nicht vollladen, könnten wir uns in aller Ruhe ein neues Zugfahrzeug anschaffen.
lg Doris

frausauerland
02.04.2008, 23:10
Hallo Doris, :wink

uns ging es mit unserem Astra und unserem Wohnwagen ja ähnlich. Wir durften nur 1250 kg ziehen und der Wohwagen hat 1300 kg.
Da wir aber nach Österreich fahren wollten und man dort die Polizei als Ausländer fürchtet (Man hört ja immer wieder, daß dort deutsche Fahrzeuge rausgepickt werden. :D:), haben wir unser Auto auf 1400 kg auflasten lassen. Wir hatten zuvor Erkundigungen in Österreich bezüglich des Gewichts eingeholt. Die Aussagen waren aber widersprüchlich und wir wollten auf der sicheren Seite sein.

Hymermann
02.04.2008, 23:19
Hallo Doris,

ja das geht selbstverständlich auch. Aber nicht alle Auto Hersteller sind bei Auflastungen des Fahrzeuges so großzügig wie Opel!

Doris kann selbstverständlich beim Hersteller probieren, eine Auflastung ohne techn. Änderungen zu bekommen.

Ein Versuch ist es sicher wert.

Doris sollte sich mit dem TEC beeilen, damit wir das neue Stück in Naumburg begutachten können.


:wink

tourensauser
03.04.2008, 09:40
Hallo Doris,

das Thema Anhängelast bedeutet in Deinem Fall kurzgefasst:

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers interessiert nicht in Bezug auf die zulässige Anhängelast Deines PKW.

Hier gilt immer: MAXIMAL darf das effektive Gewicht des Anhängers betragen: die maximal zulässige Anhängelast Deines PKW zuzüglich der maximal zulässigen Stützlast Deines PKW.

Diese Aussage ist nur gültig wegen der Anhängelast, nicht wegen evtl. Tempo 100 Regelungen im Ausland oder Tempo 100 Zulassung.

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

....

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.


Anbei noch ein interessanter Link (http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html) zu vielen Fragen rund um den Anhänger.

tab320
03.04.2008, 09:52
Hallo Doris,

das Thema Anhängelast bedeutet in Deinem Fall kurzgefasst:

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers interessiert nicht in Bezug auf die zulässige Anhängelast Deines PKW.

Hier gilt immer: MAXIMAL darf das effektive Gewicht des Anhängers betragen: die maximal zulässige Anhängelast Deines PKW zuzüglich der maximal zulässigen Stützlast Deines PKW.

Diese Aussage ist nur gültig wegen der Anhängelast, nicht wegen evtl. Tempo 100 Regelungen im Ausland oder Tempo 100 Zulassung.

....




Hallo,

ganz ehrlich, das ist für mich fachchinesisch. Ich verstehe das nicht so ganz mit Anhängelast und Stützlast.

Gruß Doris

tourensauser
03.04.2008, 10:03
ganz ehrlich, das ist für mich fachchinesisch. Ich verstehe das nicht so ganz mit Anhängelast und Stützlast.


Ist eigentlich ganz einfach und Du kannst die Werte auch in Deinen KFZ Papieren nachlesen.

Anhängelast ist das Gewicht des Anhängers, das Du mit Deinem PKW ziehen darfst.

Stützlast ist die Kraft, mit der Dein Anhänger auf Deinen Kupplungskopf drückt. Das heißt, wieviel Kiolgramm drücken senkrecht (von oben) auf die Anhängekupplung.

Hymermann
03.04.2008, 11:09
ganz ehrlich, das ist für mich fachchinesisch. Ich verstehe das nicht so ganz mit Anhängelast und Stützlast.

Gruß Doris


Hallo Doris,

das alles klingt komplizierter, als es wirklich ist.

Fakt ist, dass Ihr einen Hänger ziehen dürft, der eine Achslast von 1200 kg hat. Die Stützlast wird dem Auto zugerechnet. (Man wiegt den Wohnwagen im angekuppelten Zustand. Dabei dürfen nur die Räder des Wohnwagen auf der Waage stehen.)

Den Wohnwagen ohne die Auflastung auf 1350 kg zu kaufen, wäre schon ein schwerer Fehler, da dieser bei der serienmäßigen 1100 kg Achse nur eine rechnerische Zuladung von 53 kg hat! So etwas überhaupt noch anzubieten, ist von TEC schon eine Frechheit!

Bei der Auflastung mit 1350 kg Achse habt Ihr immerhin eine rechnerische Zuladungsmöglichkeit von 303 kg! Auch wenn Ihr diese im Moment (wegen der Anhängelast von Eurem Auto) nicht voll ausschöpfen könnt. Diese Zuladungen stimmen aber nur, wenn das gewogene Gewicht des Wohnwagen mit dem Gewicht aus dem TEC Prospekt identisch ist.

Gehen wir von einer mittleren Deichsellast von 70 kg aus, so dürft Ihr im Moment mit dem jetzigen Auto 223 kg zuladen.

Das ist so berechnet:

Bei voller Auslastung des WOWA hättet Ihr eine Zuladung von 303 kg.

Bei einer Achlast von 1200 kg (mehr darf Euer Auto nicht) und einer Deichsellast von 70 kg ergibt sich ein Gesamtgewicht von 1270 kg.

Die Differenz zu 1350 kg sind 80 kg.

Diese 80 kg müssen von der max. Zuladung von 303 kg abgezogen werden.

Ergibt: 223 kg Zuladung mit dem jetzigen Auto!


Solltet Ihr ein Auto mit höherer Anhängelast bekommen, könnt Ihr immerhin 303 kg zuladen!


Also vor dem Kauf genau überlegen!

:wink

VolPi
03.04.2008, 13:11
Hallo zusammen,

sicherlich stimmen euere Aussagen alle, der Text des Gesetzes ist sowieso eindeutig :zwinkern:, aber wie erklärt ihr einer Polizeikontrolle, dass euer WW nicht das Gewicht hat, wie es in den Papieren steht, sonder 88,345kg (Beispiel) weniger? Sollte die Staatsmacht eine Waage zur Hand haben, ist es kein Problem. Ansonsten könnte ich mir voestellen, dass ihr eine Menge Zeit verliert. Stellt euch vor, es ist Wochenende und keine geeichte Waage verfügbar. :cry: :cry:

Habe ich einen leeren Lastenhänger angehangen, ist es kein Problem. Ein eingeräumter WW kann nicht geschätzt werden!

So sollte auch das Beispiel der Geschwindigkeit im Ösiland gemeint sein.

tourensauser
03.04.2008, 13:43
Sollte die Staatsmacht eine Waage zur Hand haben, ist es kein Problem. Ansonsten könnte ich mir voestellen, dass ihr eine Menge Zeit verliert. Stellt euch vor, es ist Wochenende und keine geeichte Waage verfügbar. :cry: :cry:

Habe ich einen leeren Lastenhänger angehangen, ist es kein Problem. Ein eingeräumter WW kann nicht geschätzt werden!


Hallo Volker,

natürlich kann es Dir passieren, daß ein Polizist das Gewicht anzweifelt. Sollte dieser keine Waage dabeihaben, was anscheinend immer seltener vorkommt, kann man zum Beispiel anhand eines Verkaufsprospektes, aus dem das Leergewicht des Wohnwagen hervorgeht, glaubhaft nachweisen daß das Gesamtgewicht tatsächlich nicht ausgereizt ist.

Und wenn das alles nichts hilft, das ist eben Pech, dann verliert man Zeit. Sosnt nichts.

Aber deswegen einen Wohnwagen kaufen der nur 53 kg Nutzlast hat ? :scratch: Der wäre ja so oder so immer überladen, und dann verliert man in einer Kontrolle nicht nur Zeit.

Zumal sich das Thema ja mit einem evtl anstehenden Neukauf des Zugfahrzeugs erledigen wird.

Hymermann
03.04.2008, 13:47
Hallo zusammen,

sicherlich stimmen euere Aussagen alle, der Text des Gesetzes ist sowieso eindeutig :zwinkern:, aber wie erklärt ihr einer Polizeikontrolle, dass euer WW nicht das Gewicht hat, wie es in den Papieren steht, sonder 88,345kg (Beispiel) weniger?



Hallo VolPi,

das gezogene Gewicht eines WOWA ist in den wenigsten Fällen mit dem in den Papieren identisch! In den Papieren steht immer das zulässige Gesamtgewicht.

Viele Camper nutzen dieses aber nicht voll aus. Dadurch ist der angehängte WOWA oftmals wesntlich leichter.

Die von Dir zitierte Staatsmacht kennt in den meisten Fällen die Gesetzeslage genau. Außerdem ist die Staatsmacht verpflichtet, mir einen Verstoß gegen das Gesetzt nachzuweisen. Dieses können sie nur, wenn sie auch das Fahrzeug an Ort und Stelle wiegen können.

Ich bin jahrelang mit einem WOWA mit z.GG. von 1700 kg gefahren, obwohl mein Fahrzeug nur 1600 kg Anhängelast hatte. Es hat nie Probleme gegeben.


Was die Geschwindigkeit in Österreich angeht, so wiederhole ich mich gerne:


Was die Höchstgeschwindigkeit in Österreich angeht, hat VolPi Recht, weil hier die Fahrzeugpapiere ausschlaggebend sind.

Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für Gespanne bis 3,5 t = 100 km/h, über 3,5 t = 80 km/h

für die 100er Regelung gilt aber: Für Gespanne , bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt, gilt 80 km/h


Für Österreich ist es also vollkommen egal, wie schwer der Anhänger tatsächlich ist, da hier immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zugrunde gelegt wird! (Also das Gewicht, welches in den Papieren eingetragen ist)


Außerdem, welches WOWA-Gespann, davon reden wir hier doch, übersteigt überhaupt die 3,5 Tonnen Grenze? Das betrifft doch nur sehr, sehr wenige Schlachtschiffe!!!

Ich glaube auch, dass wir uns vom Ursprungsthema immer weiter entfernen.

Es ging doch eigentlich nur darum, ob tab 320 die Auflastung auf 1350 kg nehmen soll.

Meine Meinung dazu ist ein eindeutiges JA!

Sie darf diesen Wohnwagen ziehen und kann die Auflastung später voll ausnutzen, wenn sie einmal ein anderes Auto bekommen.


:wink

tourensauser
03.04.2008, 13:53
Außerdem, welches WOWA-Gespann, davon reden wir hier doch, übersteigt überhaupt die 3,5 Tonnen Grenze? Das betrifft doch nur sehr, sehr wenige Schlachtschiffe!!!


Hallo Dieter,

zum Überschreiten der 3,5 to Grenze braucht es nicht viel.

Beispiel mein VW Caddy: ZGG 2251 kg, Wowa Camper 510 ZGG 1500 kg = 3751 kg.

Und ich zähle mein Gespann absolut nicht zu den Schlachtschiffen, im Gegenteil.

Ich denke eher, die wenigsten Gespanne ab 500 cm Aufbau sind unter 3,5 to.


Dein Gespann ist da auch ganz locker drüber, oder ?

Hymermann
03.04.2008, 14:23
Hallo und guten Tag Stefan,


Du hast natürlich vollkommen Recht!

Ich hatte irrtümlich mein Leergewicht im Kopf. (habe ich jetzt schon Alzheimer? :scratch: :schwitzen:)


Aber dann erübrigt sich diese Debatte darüber doch sowieso, weil dann doch viele eh nur 80 km/h fahren dürfen.

Außerdem ist das doch beim Kauf von Doris TEC nebensächlich!!!

Auch Du bist ja der Meinung, Auflastung unbedingt nehmen!

Was soll man sonst mit einem WOWA mit 53 kg Zuladung? Eine Frechheit, so etwas überhaupt anzubieten.

Aber Du siehst ja, wie es selbst tab320 verunsichert. Für viele Camper ist das alles eben fachchinesisch.

Darauf spekulieren leider eben viele Hersteller!


Ein Gruß ins Ländle :wink

tourensauser
03.04.2008, 14:45
Auch Du bist ja der Meinung, Auflastung unbedingt nehmen!

Was soll man sonst mit einem WOWA mit 53 kg Zuladung? Eine Frechheit, so etwas überhaupt anzubieten.

Aber Du siehst ja, wie es selbst tab320 verunsichert. Für viele Camper ist das alles eben fachchinesisch.

Darauf spekulieren leider eben viele Hersteller!


Hallo Dieter,

ich bin ganz dicht bei Dir und absolut derselben Meinung.

Ich würde sogar noch was weiter gehen: mein nächster Wohnwagen muss eine Zuladung von min. 500 kg haben. Aber wir sind ja auch zu viert und mit den Kindern hat man so oder so immer ne Menge Gerödel bei.

Ich bin es Leid, mir Gedanken über das Gewicht jedes Kaffeelöffels zu machen..... :keule:

Meiner Meinung nach gehört es den Herstellern verboten, Wohnwagen ohne eine mögliche Mindestzuladung, über die wir gerne diskutieren können, zum Straßenverkehr zuzulassen.

Da werden doch tatsächlich noch 460er Grundrisse mit einem ZGG von 1000 kg angeboten, wie soll denn das funktionieren ???

Und derjenige, der meint an einen VW-Lupo einen Wohnwagen hängen zu müssen, der soll sich doch bitte einen Faltcaravan zulegen. Wo will er denn hin mit den benötigten Campingutensilien ? Der Wohnwagen ist sowieso schon überladen und in den Lupo passt sowieso nichts rein. (gewichtsmäßig)

:wink

Hymermann
03.04.2008, 16:07
Hallo Dieter,
Da werden doch tatsächlich noch 460er Grundrisse mit einem ZGG von 1000 kg angeboten, wie soll denn das funktionieren ???


Ja Stefan,

Qualität hat eben seinen Preis und leider auch Gewicht! Preiswert ist in diesen Fällen sehr oft auch eben billig.

Zur Marke TEC:
Da wir zu TEC Geschädigten :D: gehören, habe ich zu dieser Marke eben meine spezielle Meinung, die ich ja bereits an anderer Stelle im Forum mitgeteilt habe. Diese Marke hat uns in kurzer Zeit viel Geld gekostet!

Aber auch hier darf und sollte jeder nach seinen Wünschen und (heutzutage) Geldbörse entscheiden.


:wink

morgenröte
03.04.2008, 17:35
Doris ich gehe mal davon aus das du den alten Dreier ( Fahrerlaubnis) hast. Dann kannst du nach tatsächlichem Gewicht anhängen. Habt ihr Kinder oder selber den neuen Klasse B Führerschein, dann sieht das etwas anders aus. Dann wir nach zul GG angehängt und Auto und Anhänger dürfen nicht über 3.5 t zGG haben.

Dies ist oft in Familien der Fall, in denen die Kinder nur B haben und nicht BE. (Auch bei alten Hasen mit neuem Führerschein ist das so.)

Gruß Andrea

Michi
03.04.2008, 17:47
Na na Freunde,

was früher gebaut wurde, war ja auch nicht unbedingt schlechter.
Und wer eben nur einen kleineren PKW hat, der muss eben auch ein wenig aufs Gewicht schauen.
Vor allem gilt der schon genannte Satz: Jeder auch nach seinem Geldbeutel.
Desweiteren bin ich der Überzeugung, dass es eigentlich keine schlechten WoWa mehr gibt - Montagsmodelle aber schon.
Wobei, wie schon festgestellt, eben Qualität sich leider auch preislich bemerkbar macht.

Was ich aber in diesem Zusammenhang genauso unsinnig finde ist, wenn unbedingt die AMC Töpfe (als Beispiel) von zu Hause mitmüssen.
Sowas wäre dann unsinnige Zuladung in meinen Augen.
Meiner Ansicht nach sollte jeder, egal ob genügend Zuladung oder nicht, sich mal ein bisschen Gedanken machen was man so durch die Gegend fährt.
Ich verstehe aber auch jeden, der keinen 1500 kg WoWa umherfahren möchte.

Aber das Thema hatte wir ja schon des öfteren :zwinkern:
Besonders ging es hier ja um dürfen oder nicht dürfen, also genug OT mal von mir.

Gruß Michi

PS: Die Bedenken von Morgenröte hatte ich auch noch in dem anderen Beitrag geäußert, falls sie denn zutreffen.