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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Zugfahrzeug, was ist mit 100er Zulassung?


fintail
24.04.2008, 13:35
Hallo Wocamper!

Ich weiß nicht ob ich jetzt das richtige Unterforum getroffen habe (soviel Auswahl) und bitte um Nachsicht und entsprechendes schieben, falls es nicht so sein sollte...

Wie der ein oder ander schon weiß, bekomme ich morgen ein neues Auto, was so rein zufällig zum Zugfahrzeug meines WoWa umgebaut wird.

Nun hab ich mit dem alten Gespann die 100er Zulassung nach der alten Methode (deshalb ja auch altes Gespann).

Was muss ich denn jetzt mit dem Neuen machen? Die Plakette klebt ja am Wowa dran, die Vorraussetzungen für die neue Zulassung hat der Wohni auch (ASK...). Muss der der neue Wagen jetzt auch eine Plakette bekommen? Muss der Wowa nochmal abgenommen werden?

Fragen über Fragen...

Grüße


Jörg

blueatmosphere
24.04.2008, 13:41
Hallo Jörg!

Die genauen Vorschriften für die "neue" 100er-Reglung findest Du unteranderem hier auf der AlKo-Hompage (http://www.al-ko.de/index.php?id=2435).

Nach der neuen Reglung wird nur noch die 100er-Tauglichkeit des Hängers geprüft und bescheinigt, nicht wie bisher die jeweilige Gespannkombination.

Damit bist Du für die Auswahl des geeigneten Zugfahrzeugs selbst verantwortlich.


Viele Grüße

Armin

tourensauser
24.04.2008, 13:45
Hallo Jörg,

es ist wie Armin schreibt.

Aber um eine erneute Abnahme des bereits nach alter Methode (Gespannzulassung) für 100 km/h zugelassenen Wohnwagens kommst Du wahrscheinlich nicht herum.

Das liegt wohl im Ermessen der Zulassungstelle ??

Ich war mit meinem alten Bürstner in der selben Situation und meine Zulassungstelle hat die allgemein gültige 100 km/h Zulassung für den Hänger nur nach erneuter Abnahme von TÜV / GTÜ eingetragen.

Das soll doch verstehen wer will :confused: :scratch:

Einzig den Euro fuffzig für die Plakette habe ich gespart; ich konnte die Dame auf der Zulassungstelle davon überzeugen, daß es keinen Sinn macht den nochmal zu kaufen....

blueatmosphere
24.04.2008, 14:30
Hallo Jörg!


Hab' ich vorhin noch vergessen:

Da nicht mehr die Gespannkombination geprüft und eingetragen wird, entfällt somit auch der nervige 100er-Aufkleber am Zugfahrzeug.


Dafür kriegst Du jetzt wahrscheinliche 'ne schöne grüne Feinstaubplakette :totlach.


Viele Grüße

Armin

Travelking
24.04.2008, 14:42
Moin Jörg,

hast schon das richtige Forum gefunden:zwinkern:

Wenn dein Wowa nach alter Regelung (0,8er Regelung) geprüft ist wirst du um einen Neubeantragung nicht herumkommen. So sind sie nun mal unsere Bürokraten:scratch:

fintail
24.04.2008, 14:44
Hallo Jörg!


Hab' ich vorhin noch vergessen:

Da nicht mehr die Gespannkombination geprüft und eingetragen wird, entfällt somit auch der nervige 100er-Aufkleber am Zugfahrzeug.


Dafür kriegst Du jetzt wahrscheinliche 'ne schöne grüne Feinstaubplakette :totlach.


Viele Grüße

Armin


Na schön, also doch wieder Geldausgeben.....

Diese hässliche Feinstaubplakette hab ich auch jetzt schon kleben, sonst komm ich ja nicht durch Deuschlands kleinste Umweltzone!


Grüße

Jörg

Roadrunner
24.04.2008, 21:25
Hallo Jörg :wink

Ich habe absolut nichts machen müssen, als ich mir für den alten Wohni den neuen Touri gekauft hatte. Ich habe die Auskunft bekommen: "Die Bedingungen sind in allen Punkten gelockert worden. Warum sollte eine erneute Zulassung notwendig sein".

Beim neuen Wohni war die Zulassung schon im Schein, und ich musste nur die Plakette mit Siegel bezahlen.

Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken, und mit dem Wohni, der ja allen Vorschriften entspricht (Hast Du ja auf deiner Bescheinigung der Prüfstelle) und eine gesiegelte 100er Plakette hat, beruhigt mit 100 durch dei Gegend "düsen".

Gruss

Roadrunner (Peter aus München)

tourensauser
25.04.2008, 00:12
Hallo Jörg :wink
Beim neuen Wohni war die Zulassung schon im Schein, und ich musste nur die Plakette mit Siegel bezahlen.

Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken, und mit dem Wohni, der ja allen Vorschriften entspricht (Hast Du ja auf deiner Bescheinigung der Prüfstelle) und eine gesiegelte 100er Plakette hat, beruhigt mit 100 durch dei Gegend "düsen".


Hallo Peter, :wink

bei Deinem neuen Wohnwagen war die 100 km/h Zulassung von Haus aus im Schein eingetragen = also kein Problem. Das ist es was Jörg möchte. Daher kommt er um die Eintragung nicht herum.

Die alte Zulassung ist gespanngebunden und daher mit einem neuen Zugfahrzeug hinfällig.

In der Praxis ist es kein Problem mit einem nicht auf 100 zugelassenen Wohnwagen 100 zu fahren, haben wir früher auch gemacht, aber dazu gibt es ja schon genügend Meinungen in anderen Threads.

Die erneute Vorführung beim Tüv ist absolut stressfrei und meiner Meinung nach sind die ca. € 35,-- gut angelegt, wenn man dann sauber unterwegs ist.

Nachvollziehbar ist das für mich allerdings auch nicht... :fired:

Roadrunner
25.04.2008, 00:20
Die alte Zulassung ist gespanngebunden und daher mit einem neuen Zugfahrzeug hinfällig.


Hallo

Das war ja genau das, was mir gesagt wurde: Die alte Zulassung war enger gefasst, als die neue gesetzliche Regelung verlangt. Deshalb ist eine neue Abnahme nicht notwendig. Die 100er Zulassung gilt weiter.

Gruss

Peter

tourensauser
25.04.2008, 00:30
Hallo

Das war ja genau das, was mir gesagt wurde: Die alte Zulassung war enger gefasst, als die neue gesetzliche Regelung verlangt. Deshalb ist eine neue Abnahme nicht notwendig. Die 100er Zulassung gilt weiter.


Leider eben nicht !

Die alte Zulassung war ausdrücklich für Wohnwagen A in Verbindung mit Zugfahrzeug B.

Und nur dafür.

Mit Zugfahrzeug C durftest Du den Wohnwagen A wieder nur mit 80 ziehen.

Nun denkt man: die technischen Voraussetzungen sind ja gegeben, also kann mann die gespanngebundene 100er Zulassung in eine allgemeine umschreiben lassen : nene.

Ein erneute Abnahme beim Tüv ist fällig. Da wird genau das gleiche bescheinigt wie beim ersten Mal, reine Geldmacherei, aber ohne diese Abnahme wird Dir eben in den Schein keine 100er Zulassung eingetragen.

(Die gespanngebundene 100er Zulassung wurde ja auch nie in die Papiere eingetragen, es gab ja eine separate Bescheinigung. Der Schein -jetzt Zulasungsbescheinigung Teil I- blieb ja im Gegensatz zur aktuellen Regelung ohne Eintrag.)

Roadrunner
25.04.2008, 00:39
Hallo Stefan!

Tja, dann bin ich wohl 1 Jahr "schwarz " gefahren:cry:.

Aber normalerweise verlasse ich mich auf die Aussagen von "amtlichen" Stellen. :top. Ich hätte das auch "ausgestritten", notfalls vor Gericht. Aber es war gottseidank nicht notwendig. Mit dem neuen Wohni ist ja alles klar :banane.

Übrigens, man braucht definitiv keine Neuabnahme von einer Prüfstelle.
Der Händler, dem ich meinen alten Wohni verkauft hatte, wollte unbedingt von mir die alte Bescheinigung. Damit konnte er bei der Zulassungsstelle die 100er Zulassung (für den neuen Besitzer) eintragen lassen.

Irgendwie ist das alles sehr verworren :scratch:

Gruss

Peter

tourensauser
25.04.2008, 00:49
Das liegt wohl im Ermessen der Zulassungstelle ??



Übrigens, man braucht definitiv keine Neuabnahme von einer Prüfstelle.
Der Händler, dem ich meinen alten Wohni verkauft hatte, wollte unbedingt von mir die alte Bescheinigung. Damit konnte er bei der Zulassungsstelle die 100er Zulassung (für den neuen Besitzer) eintragen lassen.

Irgendwie ist das alles sehr verworren :scratch:


Hi Peter,

ja das ist alles wirklich verworren und wie es scheint auch wieder reine Willkür, ähem Verzeihung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters wollte ich natürlich sagen. :D:

Vielleicht geht das ja bei Euch in Bayern, die Zulasung aufgrund der alten Bescheinigung in den neuen Schein eintragen zu lassen; ich musste leider nochmal zum TÜV.

Das muss Jörg einfach mal vor Ort checken, wie die Beamten bei der zuständigen Behörde drauf sind.

Viel Erfolg, vielleicht klappts ja ohne TÜV !

:wink

Travelking
25.04.2008, 07:57
Moin Peter,

Die alte Zulassung war enger gefasst, als die neue gesetzliche Regelung verlangt. Deshalb ist eine neue Abnahme nicht notwendig. Die 100er Zulassung gilt weiter.


Ich hab da so meine Zweifel. Bei der 0,8er Regelung brauchst du keinen Schlingerdämpfer. Bei der 1:1 Regelung aber schon. Und das muß die Prüfstelle ja auch abnehmen. Den Qek bekomm ich auch ohen Schlingerdämpfer auf 100. Allerdings dann aber nur mit Tine's Auto oder mit mit meinem.

Michi
25.04.2008, 16:07
Hallo Zusammen,

ich habe letztes Jahr im Juli ja die ganze Sache nochmal machen müssen.

Also mein 3er BMW war in Kombination mit meinem Triton nach der alten Regelung für 100 km/h zugelassen.
Dann habe ich ein anderes Auto gekauft und hätte nicht mehr 100 km/h fahren dürfen, da eben die alte Regelung gespanngebunden war.

Zur Zulassungsbehörde bin ich dann mit meinen WoWa-Papieren samt der 100 km/h Bescheinigung vom TÜV hin und hab gefragt,
ob ich die 100 km/h auch in den "KFZ-Schein" eingetragen bekomme.
War kein Problem, musste nur die Gebühren auf dem Amt zahlen und bekam sogar nochmal eine 100er Plakette.
Die 15/ 18 EUR damals war es mir auf alle Fälle Wert.
Würde ich erst mal bei der Zulassungsstelle probieren, vielleicht spart man sich dann die TÜV-Gebühr.

Gruß Michi

m+m
17.07.2009, 11:04
....Allerdings dann aber nur mit Tine's Auto oder mit mit meinem.

....wieso, spannt ihr manchmal beide autos davor? :D:

@jörg:
ich würde das einfach mal mit der zuständigen zulassungsstelle besprechen, bevor du geld ausgibst. die beamten sprechen eigentlich schon gelegentlich mit bürgern und meistens kriegt man auch eine vernünftige auskunft :zwinkern:.
vielleicht passt dein neues gespann ja unter die gewichtsverteilungs-vorschrift für die 100-zulassung und du kannst mit deinem alten eintrag weiterfahren?

Travelking
17.07.2009, 11:48
Hej Martin,

....wieso, spannt ihr manchmal beide autos davor? :D:


ne das hatten wir nicht vor. Nur mit der 0,8er regelung hätte die 100er nur für das eine oder das andere Fahrzeug gegolten.

Ist aber eh mittlerweile Geschichte. Der Qek ist weg (http://www.wocamp.de/forum/showthread.php?t=3713).

CampingNarr
17.07.2009, 16:11
Hallo
ich schmeisst schon wieder was durcheinander.
Auch für die neue Regelung braucht man keinen Schlingerdämpfer am Wohnwagen, nicht mal wenn man 1:1 fahren will.
Bei 1:0.8 braucht man nichts über das alte hinaus, bei 1:1 reicht es aus, wenn das Zugfahrzeug ein Antischlingerprogramm im ESP hat oder wie das bei jedem Hersteller heisst.

Gruß

Toto73
30.07.2009, 14:12
So, ich bin 5€ ärmer :keule:
Habe mir gerade beim Bürgeramt den 100er Aufkleber gekauft :zwinkern:
Einfach Papiere (Zulassungsbescheinigung) auf den Tisch gelegt, bezahlt und fertig :daumen:
Noch eine Woche bis zum Urlaub.... :banane

tomruevel
30.07.2009, 15:08
Hallo
Auch für die neue Regelung braucht man keinen Schlingerdämpfer am Wohnwagen, nicht mal wenn man 1:1 fahren will. Gruß

Moin,

aber für 1:1 braucht man eine Stabilisierungseinrichtung.
Immer.
Die einer bestimmten Norm entspricht.
Das kann ein Anhänger ESP im Zugfahrzeug sein.
Oder eben eine Stabilisatorkupplung.
Ganz ohne geht nur bis 0,8.

Toto73
30.07.2009, 15:26
Moin,

aber für 1:1 braucht man eine Stabilisierungseinrichtung.
Immer.
Die einer bestimmten Norm entspricht.
Das kann ein Anhänger ESP im Zugfahrzeug sein.
Oder eben eine Stabilisatorkupplung.
Ganz ohne geht nur bis 0,8.

Hat er doch geschrieben??? :scratch::scratch::scratch:

Hallo
Bei 1:0.8 braucht man nichts über das alte hinaus, bei 1:1 reicht es aus, wenn das Zugfahrzeug ein Antischlingerprogramm im ESP hat oder wie das bei jedem Hersteller heisst.

Gruß

Oder verstehe ich da was falsch? :scratch:

tomruevel
30.07.2009, 15:41
Moin,

im Prizip schon.
Aber flott gelesen hatte ich den Eindruck man bräuchte gar nicht.
Daher.

Ansonsten hatte ich dieses Thema inzwischen auch nach dem Kauf eines neuen Zugwagens.
Und so gut wie alle Möglichkeiten irgendwelcher (unnötiger) Verwaltungsvorgänge.
Von erneuter Abnahme beim TÜV (wo dann zum sounsovielten male die Eignung des Anhängers festgestellt würde) über Bescheinigung vom Wohnwagenhersteller (wo soll ich her bekommen, bei diesem Herstelle?) bis "Sie brauchen gar nichts zu machen" (nachdem ich bei der Zulassungsstelle Quellenangaben verlangte).
Diese Jahr dann beim TÜV (für den Wohnwagen): "ie wissen dass die Tempo 100 Zulassung ungültig ist". Weil das Zugfahrzeug geändert wurde.
Wobei der TÜV Nord sagt, dass der Wohnwagen die Eignung durch einen Zugfahrzeugwechsel nicht verliert und die Zulassung eben auch nicht ungültig wird.