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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsanspruch im Schadensfall


DaVinci
01.06.2008, 18:03
Moin moin, :wink

an anderer Stelle ging es um einen geplatzten Reifen, der einen Schaden an einem Wohnwagen verursacht hat. Um den Schaden regulieren zu können, wurde der Hinweis erbracht, dass man die Versicherung darauf aufmerksam machen muss, dass der Schaden durch äußere Einflüsse verursacht wurde.
Gut, das habe ich verstanden, aber....

wie sieht es bei einem Schaden aus, den ich verursacht habe? Meine Haftpflicht kommt für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug auf und ich war immer der Meinung, dass meine Vollkasko meinen Schaden regulieren würde?!?!

Hymermann
01.06.2008, 19:52
Hallo Frank,

man darf hier 2 Sachen nicht durcheinander werfen!

Wenn ein Reifen platz, so ist dieses ja nicht von Dir verursacht worden und es handelt sich hier um einen Betriebsschaden. Deshalb wird der Folgeschaden auch nicht bezahlt.

(Der Schaden muß entstehen durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.)

Es ist eben anders, wenn Du über einen dicken Stein auf der Fahrbahn gefahren bist, dem Du einfach nicht mehr ausweichen konntest. Dann hast Du den Schaden am Reifen verursacht und die Folgeschäden werden bezahlt.

Ebenso werden natürlich Deine eigenen Schäden bezahlt, wenn Du mit dem Wohni gegen ein anderes Auto, eine Wand, usw. fährst, oder das Ding einfach auf die Seite legst. Schau einfach einmal in Deine AKB`s, (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) ist zwar kompliziert zu lesen, steht aber alles drin.

Es gibt aber auch ein paar Fälle, die recht kompliziert sind und nicht in den Versicherungsbedingungen aller Gesellschaften enthalten sind.

Siehe auch hierzu meinen Beitrag vom 01.04.2008 unter DEVK Versicherung Wohni:

http://www.wocamp.de/forum/showthread.php?t=1979&page=2