Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hagelschaden
Travelking
23.06.2008, 23:11
Hallo zusammen,
jetzt hat es uns auch erwischt nach gut 24 Jahren Camping. Gestern Abend ist mal eben ein Hagelschauer durch die Haard gezogen. Unser Wowa sieht jetzt auf dem Dach so aus. :cry::cry::cry:
http://www.wocamp.de/gallery/albums/userpics/10006/P1020701klein.jpg
Außerdem hat er an der linken Seite noch ein paar Einschläge mitbekommen.
Der Qek hat am Bug und auf dem Dach gelitten.
Am Glattblechwagen meiner Eltern sieht es noch schlimmer aus. Da sieht man die Einschläge auf der Seitenwand noch deutlicher :mad:.
Morgen werd ich mal mit ein paar Bilder bei der Versicherung vorbei maschieren. Weiß jemand wie die Schadensabwicklung in so einem Fall ist. Ich hab solch einen Schaden noch nie gehabt. Gibt es eine Faustformel wieviel es für so einen Schaden gibt. Nicht das der Versicherungsmensch versucht mich zu behumpsen :keule:
Roadrunner
23.06.2008, 23:47
Hallo :wink
Mein Beileid ist mit Dir. Bei uns ist heute auch ein Hagel durchgekommen. Es scheint aber nichts passiert zu sein. Ich muss aber noch mal das Dach genau anschauen.
Gruss
Roadrunner
Hi André,
ersma herzliches Beileid! Aber dann 'mal los:
wir hatten das bei unserem Eriba am Gardasee 2005. Erstmal solltest Du Dir eine Bestätigung für das Unwetter von der zuständigen Stadtverwaltung ausstellen lassen, die habe ich seinerzeit vom CP selber bekommen. Dann den Schaden bei der Versicherung anzeigen. Ein Wahlrecht für den Sachverständigen hast Du in diesem nicht. Bei mir kam der Inschinör von der DEVK, stellte fest, daß der Wagen Totalschaden war. Der Zeitwert wurde anhand von Marktbeobachtungen (Mobile, eBay, ...) ermittelt, der Restwert basierte auf einem Aufkaufangebot eines Verwerters. Alles in allem nachvollziehbar und ok. Die Unterlagen kannste gern 'mal sehen.
Viel Erfolg,
Uwe
Travelking
24.06.2008, 09:57
Moin zusammen,
gerade beim HUK Schadensdienst angerufen. Die fragten sofort ob es um Sonntag Abend ginge :zwinkern:.
Auf jeden Fall schicken sie einen Gutachter von der Dekra raus. Möglicherweise aber erst nach meinem Urlaub. Es eilt ja nicht so arg. Sind ja keine Dachluken kaputt.
LuckyMan
24.06.2008, 14:28
Hallo André... Na dann hoffe ich auf eine faire Abwicklung...bei uns hat es auch gehagelt, aber unsere Autos sind beide verschont geblieben...Gott sei Dank...
Lofottroll
24.06.2008, 21:52
hi André,
es nimmt genau den richtigen Weg. Der Gutachter wird den Schaden ziemlich genau beziffern. Ich hatte das mal bei einem Wohnmobil. Auch die Angst, der Gutachter könnte sein Gutachten pro Versicherung ausstellen ist Unfug.
Ich habe bei einem Schaden an einem Motorrad mal ein Gegengutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis: der Gutachter der Versicherung hatte mehr ausgerechnet als mein Gutachter.
Travelking
24.06.2008, 22:24
Hej Werner,
ja ich denke es auch. Warten wir es ab. Erstmal Urlaub :top
Ändern kann man es jetzt ja eh nicht mehr :angel:
Touringgit
25.06.2008, 21:37
Hej André,
Herzliches Beileid!
3 km entfernt von euch, bei uns, war es mit dem Hagel halb so schlimm; habe nur vereinzelt ein paar weiße Haselnüsse gesehen. Dafür kam wohl alles Wasser dieser WElt vom Himmel runter ...
Jan-Papa
27.06.2008, 10:28
Hallo André,
Beileid und gedrückte Daumen für eine faire Abwicklung.
Macht euch erstmal einen schönen Urlaub.
Wir sind von Hagelschäden bislang verschont geblieben *aufHolzklopf*
Hallo Zusammen,
ich glaube in der aktuellen Ausgabe von PROMOBIL war was über Hagelschäden.
Da ging es um Reparaturmethoden und um eine Art Schutzschicht die man aufbringen kann.
Ich such mal nach dem Beitrag bei meinen Eltern und wer möchte kann den gerne per Mail haben.
Gruß Michi
Hallo Andre,
auch von mir noch mal :cry:
Auch wenn es dir nicht unbedingt weiterhilft, du bist nicht allein.
Folgenden Artikel habe ich gerade entdeckt. (http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/27/899690.html)
Ich wünsche euch jetzt erstmal einen schönen Urlaub.
Travelking
01.07.2008, 19:12
Hej Wolfgang,
ja hab ich am Wochenende von einem VW Angehörigen schon gehört.
Am Samstag kurz vor unserer Abfahrt war dann der Gutachter noch kurz da. Er hat auf der Seitenwand noch ein paar Einschläge mehr gesehen als ich :scratch:
Er meinte ich solle mal von wirtschaftlichem Totalschaden ausgehen:cry:
Travelking
21.07.2008, 09:29
Hej zusammen,
ist alles abgerechnet. Mit der HUK ist das super gelaufen. Den Samstag als wir in den Urlaub fuhren war der Gutachter noch da und jetzt ist alles über die Bühne.
Ich hab jetzt keine Wohndose sondern 'ne Spardose. :D:
Schaun mer ma was wir machen.
Travelking
11.08.2008, 18:13
Hej zusammen,
ich hab da doch noch 'ne Frage. Was ist mit der Mehrwertsteuer? Die hab ich ja nicht bekommen. Ist ja auch klar wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse.
Ich hab aber gehört man hat Anspruch drauf wenn man den kaputten Wowa verkauft und einen neuen kauft. Weiß dazu jemand was?
Ich hab aber gehört man hat Anspruch drauf wenn man den kaputten Wowa verkauft und einen neuen kauft. Weiß dazu jemand was?
Hi Andre, :wink
ja, du hast erst einmal ein Anrecht auf die Erstattung der Mwst, wenn du dir einen neuen Wagen kaufst. Das gilt übrigens auch für Autos.
Allerdings verlangen einige Versicherungen dann auch den Verkaufsvertrag für den alten Wohnwagen. Die Verkaufssumme des Wohnwagens und die Summe der Auszahlung darf dann nicht den Restwert übersteigen. Wenn du einen guten Kurs für deinen alten Wohnwagen erhalten hast, der wesentlich höher ist als der Betrag der Versicherung, dann würde ich mich rechtlich erst einmal absichern, damit die Versicherung keinen Ärger machen kann. Einige Versicherungen scheinen die Rückvergütung des Differenzbetrages zu verlangen. Dürfen die das überhaupt??
Diese Informationen habe ich von einem Versicherungsmenschen und auch so ähnlich von einem Wohnwagenhändler.
Travelking
11.08.2008, 23:33
Tja Frank,
da werd ich besser erst mal 'ne ganz vorsichtige Anfrage an den Versicherungsmakler meines geringsten Mißtrauens stellen. :keule:
Nicht das ich hinter noch zu viel für meinen alten Wohni bekomme. Das verstehe ich. Da muß man vorsichtig sein das darf ja schließlich nicht sein :angel:
tourensauser
12.08.2008, 10:27
Was ist mit der Mehrwertsteuer? Die hab ich ja nicht bekommen. Ist ja auch klar wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse.
Moin zusammen,
wieso ist das eigentlich klar ?
Das ist doch eigentlich nicht korrekt. Wenn ich meinen Wagen verkaufe, bekomme ich für einen nichtreparierten Schaden weniger.
Der Käufer rechnet doch auch keine Mehrwertsteuer raus ? :scratch::scratch::scratch:
Hallo Stefan,
Mir ist das auch nicht wirklich klar, ich hatte auch gerade einen Hagelschaden am Wohnwagen.
Und ich habe die Mehrwertsteuer auch nicht bekommen mit der Begründung es stehe so in den Versicherungsunterlagen drinn.
Man bekommt die Mehrwertsteuer nur erstattet wenn man sie auch bezahlt.
Also wenn ich den Wohni Reparieren lassen würde und dann die Rechnung vorlege würde ich die Mehrwertsteuer noch bekommen.
Lofottroll
13.08.2008, 08:54
Moin Camper,
das mit der MwSt ist doch einfach zu verstehen. Es ist doch kein Wert an sich. Sonder es ist eine Steuer, die auf Sachen und/oder Dienstleistungen vom Staat erhoben wird.
Würdet ihr den Wohni reparieren lassen, hättet weder ihr noch die Werkstatt die Summe X MwSt, sondern Vater Staat. Laßt ihr den Wohni nicht reparieren, wäre es eine Steuer, die ihr euch plötzlich in die Tasche steckt. Sie wird auch nicht fällig, da ja weder eine Sache beschafft wurde und auch keine Dienstleistung erbracht wurde.
Ich weiß das hören einige nicht gern, aber in diesem Fall ist es nun mal absolut korrekt.
Travelking
13.08.2008, 08:57
Hej Werner,
Ich weiß das hören einige nicht gern, aber in diesem Fall ist es nun mal absolut korrekt.
Ne ist mir schon klar. Nur wenn ich wie in meinem Fall ein neues Fahrzeug beschaffe sieht's doch eigentlich anders aus. Nur kann ich natürlich auch einsehen das das gesamt den Zeitwert nicht überschreiten sollte. :angel:
Oder seh ich das falsch?
Lofottroll
13.08.2008, 09:15
Moin André,
wenn du dein Fahrzeug verkaufst ist es auch nix anderes. Bei einem Verkauf zwischen 2 Privatleuten ist die MwSt eh aussenvor. Da fällt keine MwSt an. Gibst du das Fahrzeug in Zahlung, entsteht in eurem Kaufvertrag auch keine MwSt, da du als Privatmann verkaufst. Erst wenn der Händler den Wagen wieder verkauft, unterliegt er der Besteuerung. Aber auch der muß nur auf die Höhe seines Gewinns MwSt entrichten.
Also für dich als Privatmann ist bei einem Verkauf die MwSt nicht relevant. Natürlich gibt dir der Händler bedingt durch den Hagelschaden weniger für das Fahrzeug. Aber die Summe wurde ja auch schon von der Versicherung entschädigt.
Eine Versicherung ist nun mal nicht dazu da, daß sich Versicherte bereichern, sondern sie soll lediglich den Betroffenen bei einem erlittenen Schaden diesen ausgleichen.
Man hat also nach dem Begleichen des Hagelschadens seitens der Versicherung nicht mehr Geld in der Börse, sondern genau so viel wie vor dem Hagelschaden. Nur viele glauben es anders. Spätestens wenn sie ihr gutes Stück verkaufen, muß es einem aber klar werden.
Also, von mir ein klares nein. Du hast keinen Anspruch auf Nachzahlung der MwSt bei Verkauf. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren. Kenne mich eben auch nur ein wenig mit Besteuerung aus.
Travelking
13.08.2008, 09:22
Hej Werner,
Eine Versicherung ist nun mal nicht dazu da, daß sich Versicherte bereichern,
Na gut lassen wir das. Ich bin eh reich genug :angel: zumindest an Erfahrung :D:
Lofottroll
13.08.2008, 09:30
André, das war nicht auf dich gemünzt. :kuss: Es sollte nur mein bescheidenes Wissen allgemein zu dem Thema darstellen. Es ist eben ein beliebtes Spiel, bei Versicherungen soviel wie möglich rauszuschlagen.
Bezahlen muß es aber immer der Versicherungsnehmer selbst. Über immer höhere Prämien.
Travelking
13.08.2008, 09:31
Hej Werner,
hatte ich auch so verstanden. :top
tourensauser
13.08.2008, 09:33
Eine Versicherung .... soll lediglich den Betroffenen bei einem erlittenen Schaden diesen ausgleichen.
Genau das ist doch der Punkt.
Der Käufer wird einen nichtreparierten Schaden in Höhe der ihm entstehenden Reparaturkosten (inklusive Mwst. in Abzug bringen.)
Und er muß nun mal die Mehrwertsteuer bezahlen.
Das bedeutet, daß der Schaden eben nur zum Tei ausgeglichen wird.
Mit Bereichern hat das doch nichts zu tun
Lediglich ein Vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbetreibender würde sich hier bereichern. Wir sprechen jedoch von Privatleuten, und die sind nun mal Mehrwertsteuerpflichtig.
Das ist nur ein inzwischen zur normalen Gewohnheit gewordenes Schlupfloch der Versicherungen geworden, um Geld zu sparen.
Und jeder nickt und sagt, das ist normal so....
Lofottroll
13.08.2008, 09:46
moin Stefan,
ne ne, für einen Vorsteuerabzugsberechtigten ist die MwSt völlig ohne Belang. Das ist nur ein lästiger Vorgang, für ihn ein durchlaufender Posten. Da kann er sich nicht dran bereichern. Auch wenn das viele gern so glauben und darstellen. Und damit kenne ich mich bestens aus, da ich auch Vorsteuerabzugsberechtigter bin.
Zum Thema Verkauf des Wohni. Sollte der Käufer den Wohni tatsächlich reparieren wollen, müßte die Versicherung natürlich die MwSt nachbezahlen. Und das tut sie dann auch. Es muß lediglich die Reperaturrechnung bei der Versicherung eingereicht werden. Also hat doch der Käufer auch keinen Nachteil daraus. Der ganze Vorgang mit dem Hagelschaden am Fahrzeug ist in einer Zentraldatei der Versicherer erfaßt. Deshalb könnte der Käufer auch nicht nochmals den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen.
tourensauser
13.08.2008, 10:01
ne ne, für einen Vorsteuerabzugsberechtigten ist die MwSt völlig ohne Belang. Das ist nur ein lästiger Vorgang, für ihn ein durchlaufender Posten. Da kann er sich nicht dran bereichern. Auch wenn das viele gern so glauben und darstellen.
Moin Werner,
Ich wollte damit nicht sagen, daß sich ein Vorsteuerabzugsberechtigter an der Mwst bereichert und ich wollte das auch nicht so darstellen !
Ich will das auch nicht so stehen lassen.
Solch einen Stammtischquatsch würde nur jemand von sich geben, der vom System Vor-/Mehrwertsteuer überhaupt keine Ahnung hat.
Nochmal:
der Vorsteuerabzugsberechtigte bekommt die bezahlte Mehrwertsteuer (=Vorsteuer) zurück. Daher reguliert ihm seine Versicherung den Schaden ohne Mehrwertsteuer.
Das ist absolut korrekt so.
Würde die Versicherung auch die Mehrwertsteuer erstatten, hätte der Vorsteuerabzugsberechtigte einen Vorteil da er diese ja nicht bezahlen muss.
Dann hätte sich der Mann oder die Frau bereichert.
Der Privatmann bekommt die Mehrwertsteuer, die er für eine Reparatur bezahlen muss nicht zurück. Lässt er nicht reparieren und nimmt statt dessen einen Wertverlust bei einer Veräußerung des Fahrzeugs in Kauf, wird er bestraft da er den Mehrwertsteueranteil der Reparaturkosten nicht erstattet bekommt.
Das Argument, daß er die Mehwertsteuer ja nicht bezahlt hat, hinkt.
Er hat auch keinen Arbeitslohn und keine Ersatzteile bezahlt.
Die Schadenhöhe ist doch immer der Endbetrag, den eine Reparatur kosten würde. Und die Reparatur würde den Privatmann nunmal Betrag X zuzüglich Mehrwertsteuer kosten, den Gewerbetreibenden eben nur Betrag X ohne Mehrwersteuer.
Lofottroll
13.08.2008, 10:31
Stefan, vergiß mal den Unterschied Selbständiger - Privatmann.
Wir müssen hier klar unterscheiden. Wird das Fahrzeug repariert oder wird nach Gutachten abgerechnet, also nicht repariert.
Der Schaden ist immer die Summe X ohne MwSt. Denn die wird von einem 3. nämlich dem Staat erhoben. Hat also nix mit der Wertminderung des Fahrzeugs zu tun. Also bekommt sowohl der Selbständige wie auch der Privatmann die Summe X ausbezahlt. Nämlich die Schadenssumme für die Wertminderung bedingt durch eine eventuelle Reparatur.
Wird nun nachträglich das Fahrzeug doch repariert, bekommt der Privatmann die effektiv angefallene MwSt nachträglich erstattet. Dazu muß er die Reparaturrechnung nachreichen. Er hat dann also die MwSt bezahlt. Der Reparaturbetrieb zahlt diese MwSt dann ans Finanzamt. Der Selbständige bekommt die MwSt nicht nachträglich erstattet. Er macht die Summe als Vorsteuer geltend.
In beiden Fällen haben sowohl der Geschäftsmann als auch der Privatmann die gleiche Summe bezahlt. Nämlich wieder die Summe X ohne MwSt. Das ist der effektive Schaden.
Du gehst von dem irrigen Standpunkt aus, daß bei einer Abrechnung nach Gutachten nachträglich bei einer späteren Reparatur, die Versicherung die MwSt nicht nachbezahlen muß. Doch muß sie! Sogar wenn der Käufer des Wohni die Reperatur durchführt.
Also wo bleibst du da auf einem eigenen Schaden sitzen?
tourensauser
13.08.2008, 11:08
Werner,
wenn ich heute meinen Wohnwagen mit einem Kratzer quer über die Außenseite von vorn bis hinten verkaufe ohne zu reparieren, wird der Käufer beim nächsten Händler anfragen wie hoch die Reparaturkosten sind.
Angenommen € 1000,-- + Mwst. = € 1190,--.
Der Käufer wird also den Kaufpreis um diese Summe reduzieren.
Die Versicherung hat mir aber nur € 1000,-- Nettobetrag erstattet. (unter der Voraussetzung, daß das Gutachten den selben Betrag ausweist)
Es entsteht also ein Schaden in Höhe von € 190,--.
Jetzt wirds aber arg theoretisch...:scratch:
Lofottroll
13.08.2008, 11:38
ja Stefan bei einem Kratzer quer über die Seite wäre es so. Nicht aber bei einem Versicherungsschaden. Denn die Versicherung würde auch dem Käufer nachträglich die 190.-€ bei Vorlage der Reparaturrechnung vergüten.
zu theoretisch? Da gebe ich dir recht. Machen wir es also konkret an André's Beispiel fest. Allerdings arbeite ich mal mit fiktiven Zahlen.
Andrè hat einen Hagelschaden. Das Gutachten weist einen Schaden von 3500.-€ zzgl der gesetzlichen MwSt aus. Also eine Gesamtsumme inkl. MwSt von 4165.-€.
Nun hat André die Wahl. Läßt er reparieren, bezahlt die Versicherung die komplette Reparatur inkl. MwSt.
Rechnet er nach Gutachten ab, bezahlt die Versicherung die Summe und bringt die MwSt in Abzug.
Nun sagt André nach einem Jahr, der Wohni ist mir durch den Hagelschaden zu häßlich, ich laß es doch reparieren. Dann reicht er die Reparaturrechnung bei der Versicherung ein und bekommt die MwSt nachträglich erstattet.
Nun sagt André aber, ich verkaufe den Wohni und kaufe mir einen neuen. Nun kommt der Käufer und will aber für den Wohni den Hagelschaden abziehen. Kein Problem! André zeigt ihm das Gutachten. Die beiden einigen sich darauf, die erstattete Summe vom Kaufpreis abzuziehen. Das sagt der Käufer, ja aber was ist mit der MwSt? Darauf bleibe ich ja sitzen. Ne bleibt er nicht. Auch er kann die Reparaturrechnung bei der Versicherung einreichen, und bekommt dann die MwSt von der Versicherung erstattet.
So hat Andrè keinen Schaden, und der neue Käufer auch nicht. Allerdings bei beiden entsteht auch kein finanzieller Vorteil. Aber dazu ist eine Versicherung ja auch nicht da. Sie soll im Bedarfsfall ja nur den Schaden ausgleichen.
Ich hoffe so ist es für alle ein wenig verständlicher geworden.
Travelking
13.08.2008, 11:46
Hej Werner,
Kein Problem! André zeigt ihm das Gutachten.Wie bist du denn drauf? Das wäre ja das allerletzte was ich täte :totlach:totlach
Natürlich nicht ganz ernst gemeint :zwinkern:
tourensauser
13.08.2008, 11:53
ja Stefan bei einem Kratzer quer über die Seite wäre es so. Nicht aber bei einem Versicherungsschaden.
Der im übrigen bei Vollkasko auch ein Versicherungschaden ist, nämlich ein klassischer Vandalismusschaden.
(Ich spreche von einem mutwillig mit einem Schlüssel oder anderem Gegenstand gezogenen Kratzer.)
Habe ich aktuell übrigens gerade an meinem Wohnwagen diesen Fall. Wobei ich noch nichts von der Versicherung gehört habe und auch noch kein Gutachten vorliegen habe.
Und um beim Beispiel Hagelschaden zu bleiben und die Theorie etwas zu verlassen:
In der Praxis wird der Hagelgeschädigte immer ein gutes Geschäft machen, sprich einen finanziellen Vorteil haben.
Auch ohne Erstattung der Mehrwertsteuer.
Je länger er sein Fahrzeug noch nutzt, desto größer wird das Geschäft.
Bei einem 15 jahre alten Wohnwagen interessiert der Hagelschaden beim Verkaufspreis nicht mehr wirklich, zumindest nicht in der Höhe, den die Versicherung erstattet hat.
Aber das nur am Rande, alles reine Theorie.
Lofottroll
13.08.2008, 11:55
aha, da will doch jemand einen finanziellen Vorteil ergattern.:zwinkern::zwinkern::zwinkern:
Auch nicht ganz ernst gemeint!:kuss::kuss:
Isch aab dich durchschaut, du kleiner Schlawiener.:totlach:rotfl:
Travelking
13.08.2008, 11:58
Hej Werner,
Isch aab dich durchschaut, du kleiner Schlawiener.:totlach:rotfl:
Kann ich doch nix dafür wenn der Käufer das nicht sehen will :angel:
Lofottroll
13.08.2008, 12:03
na klar Stefan! Da sind wir zwei keinen mm auseinander.
Aber André denkt ja über einen Verkauf nach. Nur deshalb sind wir auf diese Diskussion gekommen. Also ist ja nun das jetzt maßgeblich, und nicht was in 15 Jahren ist.
Aber ich denke mein Beispiel war verständlich, oder?
Lofottroll
13.08.2008, 12:06
ach Stefan, fällt mir grad noch so ein. In der Regel ist Vandalismus nicht mitversichert. Jedenfalls in der Teilkasko nicht. Bei Vollkasko müssen sie wohl zahlen. Mir ist da jedenfalls nix anderes bekannt.
Ich hoffe du kommst na glimpflich raus.
tourensauser
13.08.2008, 12:19
Aber ich denke mein Beispiel war verständlich, oder?
Unter der Voraussetzung, daß vielleicht irgendwann repariert wird oder der Käufer sich wirklich mit dem Nettobetrag zufriedenstellt, ja.
Da bin ich absolut bei Dir.
Mein Ansatz war jedoch der, daß nicht repariert wird und trotzdem die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.
Natürlich wird sie nicht bezahlt, und daher auch nicht erstattet; jedoch wird auch kein Arbeitslohn bezahlt und auch keine Teile, trotzdem aber erstattet.
Die grundsätzliche Frage bei meinem gedanklichen Ansatz ist:
Wie definiert sich der Schaden ? Netto- oder Bruttobetrag.
Weshalb definiert sich der Schaden nur als Nettobetrag ?
Ja, ich weiß wie die Rechtslage ist, aber genau das ist doch der Punkt:
Es handelt sich hier doch um eine Ungleichbehandlung, damit die Versicherer Geld sparen können ?
Wenn es nur um die Bereicherung ginge, müssten die Versicherer doch eine Regulierung anhand eines Gutachtens komplett ablehnen und sich auf den Standpunkt stellen: Wir bezahlen nur, wenn auch tatsächlich repariert wurde. Denn alles andere stellt doch am Ende des Tages eine Bereicherung dar....
Es käme doch mal darauf an, entsprechende Urteile anzufechten. Ich werde diese Prozesse jedoch sicher nicht führen...
tourensauser
13.08.2008, 12:25
. In der Regel ist Vandalismus nicht mitversichert. Jedenfalls in der Teilkasko nicht. Bei Vollkasko müssen sie wohl zahlen...
Ich hoffe du kommst na glimpflich raus.
Ja Werner,
das ist über die Vollkasko versichert.
Zumindest hat mir das der DEVK Mann versichert und die DEVK hat auch einen Gutachter beauftragt und geschickt.
Weshalb sollte ich da nicht glimpflich rauskommen ?
Der Gutachter war vor 14 Tagen schon da und hat sich das Ding angesehen, solllte alles laufen.
EDIT: HIER KANNST DU NOCHMAL NACHLESEN (http://www.wocamp.de/forum/showpost.php?p=18928&postcount=8)
Lofottroll
13.08.2008, 13:04
Stefan, wir alle haben mit der MwSt nur deshalb ein Problem, weil wir als Endverbraucher die Summe nicht extra zu Gesicht bekommen. Wer liest sich schon immer aufmerksam den Kassenbon durch?
Gehst du dir eine Jacke kaufen, dann bezahlst du z.B. 119.-€ dafür. Die Jacke selber kostet aber eigentlich nur 100.-€. Das ist die Einnahme die auch der Verkäufer hat. 19.-€ führt er nämlich ab an den Fiskus.
Das heißt, André hat einen Schaden (eine Wertminderung) an seinem Wohni von 3500.-€. Die Summe bekommt er ersetzt. Die restliche Summe, die MwSt, wird es bei Lieferung einer Ware oder Dienstleistung fällig. Und zwar an den Fiskus.
Diese Summe holt sich dann übrigens die Versicherung vom Fiskus zurück. Das ist für die Versicherung auch nur Vorsteuer.
Wird nicht repariert, hat der Wohni doch trotzdem nur einen Schaden von 3500.-€. Würde man nun trotzdem die MwSt erhalten, aber wegen Nichtreparatur einbehalten, hätte man sich auf Kosten des Staates um genau diese Summe X der MwSt bereichert. Auf Kosten aller Bürger.
PS ich brauchte nachdem ich mich selbständig gemacht habe auch lange , bis ich dieses Prinzip verinnerlicht hatte. Heute fällt es mir nicht mehr schwer, weil ich Rechnungen immer netto lese.
jaalderink
31.08.2008, 13:45
Hier gehen so einige Halbwahrheiten durchs Forum.
Richtig ist, das bei Abrechnung nach einem Gutachten nur der Betrag ohne Mwst ausgezahlt wird. Das ist gesetzlich so geregelt im BGB.
Ich muß um die Mwst erstattet zu bekommen jedoch nicht zwingend reparieren.
Als Beispiel: Ein WoWa hat einen Hagelschaden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 3500,00€ netto respektive 4165,00€ brutto. (665,00€ Mwst)
Der Wert des WoWa liegt bei 7500,00€
Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:
1.: Der Wowa wird repariert. Die Versicherung zahlt die Reparatur incl. Mwst abzüglich evtl. Selbstbeteiligung.
2.: Der Besitzer rechnet nach Gutachten ab und unternimmt weiter nichts. Er bekommt die 3500,00€ netto.
3.: Es wird nach Gutachten abgerechnet weil der Wowa gegen einen anderen ausgetauscht werden soll. Der Besitzer erhält wieder die 3500,00€.
Nun kauft sich der Besitzer des Wowa einen neuen Wowa für 15000,00€. In den 15000,00€ sind 2394,99€ Mwst enthalten und auf der Rechnung ausgewiesen. Diese Rechnung reicht man nun bei der Versicherung ein und erhält die Mwst die in dem Gutachten angegeben ist (665,00€) auch ausgezahlt.
Travelking
31.08.2008, 19:54
Hej jaalderink,
erst einmal Herzlich Willkommen bei Wocamp.
Diese Rechnung reicht man nun bei der Versicherung ein und erhält die Mwst die in dem Gutachten angegeben ist (665,00€) auch ausgezahlt.
gilt das auch bei Totalschaden und vor allem auch dann wenn man durch Glück mehr Barschaft für den kaputten Wohni erzielt hat als er eigentlich Wert ist? Das heißt die Summe von der Versicherung ohne Mehrwertsteuer plus dem Erlös durch die Inzahlungnahme beim Kauf eines neuen? Keine Angst, es ist alles korrekt gelaufen ohne Schummeleien. Einfach nur Schwein gehabt:top.
jaalderink
31.08.2008, 21:07
Das gilt auch bei Totalschaden.
Das einzige was dann zu beachten ist, das die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes abrechnet.
Beispiel:
Der Wohnwagen hat einen Wert von 7500,00€ (wird zu diesem Preis beim Händler angeboten) dann sind hier ca. 2 - 2,5% von 7500,00€ als Mwst enthalten. Man spricht dann von Differenzbesteuerung.
Der Restwert des Wohnwagen liegt bei 1500,00€.
In diesem Fall zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert sowie den Mwst-Anteil ab. Den rest bekommt man ausgezahlt. Kauft man nun einen anderen Wohnwagen, kann man dann diesen Mwst-Anteil geltend machen. Wichtig ist immer eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.
Wurde in Dem Gutachten der Wiederbeschaffungswert als Steuerneutral angegeben gibt es keine Mwst. Man kann die Werte dann mit dem Bruttowerten vergleichen.
Travelking
31.08.2008, 21:15
Hej jaalderink,
konkret: Der Wagen hat einen Zeitwert von 7000 Igrendwas. Totalschaden druch Hagelschlag. Restwertbörse der Versicherung
bietet 3000 und ein bischen. Auszahlungsbetrag 4000 und.
Soweit klar :top
Nun kaufe ich einen Neuen und erwirtschafte durch Inzahlungnahme noch einmal für den alten verdammt gutes Geld :D:. Damit zusammen komme ich aber deutlich über den eigentlichen Zeitwert vor dem Hagelschlag. Schön für mich :banane. Kann ich dann trotzdem noch die Märchensteuer von dem Schaden geltend machen? :scratch:
jaalderink
31.08.2008, 21:48
Nur die Mwst die in dem Zeitwert, im Gutachten Wiederbeschaffungswert genannt, enthalten ist da die Versicherung auf Totalschaden abrechnet.
Steht beim Wiederbeschaffungswert Steuerneutral oder Privatmarkt bekommst du keine Mwst.
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