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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tatsächliches Leergewicht


Travelking
23.09.2008, 18:09
Hej zusammen,

laut meinen Fahrzeugpapieren hat unser MAX ein Leergewicht von 1465 kg. Das reichte nicht ganz um Tempo 100 mit dem neuen Wohni fahren zu dürfen.

Also mal zum TÜV gefahren und den MAX auf die geeichte TÜV Waage gestellt. Vollgetankt, ohne Fahrer satte 1570 kg :top

OK, das reicht um sicher die 100 fahren zu dürfen.

Der TÜVer kannte die Problematik schon und meinte die meisten Autos wären schwerer als das was im Schein steht.

Also bei wem zur 100er Zulassung nur ein paar kg fehlen dem kann ich nur raten mal beim TÜV vorstellig zu werden um das Fahrzeug verwiegen zu lassen.

Bei unserem vorherigen Fahrzeug, einem Renault Scenic, verhielt es sich übrigens genauso.

Lofottroll
23.09.2008, 18:35
hi André,

und in deinem Fall werden auch noch 75 kg für den Fahrer draufgerechnet. Leermasse ist immer inkl 75 kg für den Fahrer.

Travelking
23.09.2008, 18:46
Tja Werner,

darauf hab ich ihn auch angesprochen. Bei PKW nein, bei LKW ja :scratch:

Wer's glaubt wird selig.

fintail
23.09.2008, 18:51
Tja Werner,

darauf hab ich ihn auch angesprochen. Bei PKW nein, bei LKW ja :scratch:

Wer's glaubt wird selig.

Das halte ich für ein Gerücht. Bei meiner PKW-Wiegung sollte ich mich reinsetzen. Das Leegewicht wir ermittelt mit 3/4 vollem Tank und Fahrer sowie vorgeschriebener Ausstattung.

So wurde mir das auch von der DEKRA gesagt, die Wiegung war beim TÜV.

Jörg

VolPi
23.09.2008, 19:16
Hi zusammen,


Bei meiner PKW-Wiegung sollte ich mich reinsetzen. Das Leegewicht wid ermittelt mit 3/4 vollem Tank und Fahrer sowie vorgeschriebener Ausstattung.



bei meinem alten A6 sollte auch wie von Jörg beschrieben gewogen werden, doch dann kam die 1:1 Regelung.

Lofottroll
23.09.2008, 22:56
hallo,

das Thema interessierte mich natürlich. Also habe ich ein wenig recherchiert. Es gibt 2 Berechnungsmethoden. Nach der StVZO wird wirklich das Gewicht des leeren Fz angegeben. Seit einiger Zeit haben unsere Fz aber eine Eu-Zulassung. Und nach EU-Recht wird der zu 90% gefüllte Tank, sowie alles Bordwerkzeug und eben 75 kg für den Fahrer draufgerechnet. Seht auch hier
http://www.colliseum.de/wiki/index.php?title=Leergewicht

Travelking
23.09.2008, 22:58
Hej Werner,

danke für die Recherche. Dann steht der MAX ja noch fester auf der Straße :D:

fintail
23.09.2008, 23:04
hallo,

das Thema interessierte mich natürlich. Also habe ich ein wenig recherchiert. Es gibt 2 Berechnungsmethoden. Nach der StVZO wird wirklich das Gewicht des leeren Fz angegeben. Seit einiger Zeit haben unsere Fz aber eine Eu-Zulassung. Und nach EU-Recht wird der zu 90% gefüllte Tank, sowie alles Bordwerkzeug und eben 75 kg für den Fahrer draufgerechnet. Seht auch hier
http://www.colliseum.de/wiki/index.php?title=Leergewicht

Das steht aber in der StVZO genauso drin, und zwar im §42:


(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.



Der Jörch

Lofottroll
24.09.2008, 00:06
hallo Fintail,

nein in der StVZO §42 steht, daß bei allen Fahrzeugen außer denen nach EU-Richtlinie, 75 kg für den Fahrer dazu gerechnet werden muß.

Aber das ist alles relativ theoretisch, da seit Mitte der 90er Jahre eh fast alle PKW nach EU-Richtlinie zugelassen sind.

fintail
24.09.2008, 08:22
hallo Fintail,

nein in der StVZO §42 steht, daß bei allen Fahrzeugen außer denen nach EU-Richtlinie, 75 kg für den Fahrer dazu gerechnet werden muß.

Aber das ist alles relativ theoretisch, da seit Mitte der 90er Jahre eh fast alle PKW nach EU-Richtlinie zugelassen sind.

Ist ja im Endeffekt egal, aber keine meiner Quellen gibt das so wieder.

Jörg

Lofottroll
24.09.2008, 09:28
moin Jörg,

du hast es doch selber reinkopiert.

bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.hier in § 30a Abs.3 sind die Kraftfahrzeuge definiert.

Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)aber wie gesagt, das ist fast alles nur noch Theorie und Paragraphenreiterei.

tourensauser
24.09.2008, 09:28
...
Also mal zum TÜV gefahren und den MAX auf die geeichte TÜV Waage gestellt. Vollgetankt, ohne Fahrer satte 1570 kg :top

OK, das reicht um sicher die 100 fahren zu dürfen.
...



Hallo André,

hat Dir der TÜV das "neue" Gewicht auch eingetragen ?

Ich habe schom mehrfach von Leuten gehört, die Probleme hatten das "Leergewicht" ändern zu lassen...

Travelking
24.09.2008, 09:51
Hej Stefan,

Ja hätte er gemacht wenn ich das gewollt hätte. Aber der TÜVer meinte es stände nirgends in der neunten Ausnahmeverordnung drin das das in den Papieren stehen muß. Ich führe jetzt einfach die gestempelte und unterschriebene Wiegekarte des TÜV mit dem tatsächlichen Leergewicht, sogar vermerkt ohne Fahrer, mit. Außerdem hab ich noch die Rechnung des TÜV mit Auftrag Wägung für 14.90€ dabei. Dann hat er mir noch seine Visitenkarte mit Telefonnummer mit gegeben und hat gemeint wenn die Bullerei Streß macht sollen sie ihn halt anrufen. er würde ihnen das schon verklickern das das nirgends in der neunten drin steht.

Aber damals mit dem Renault waren die TÜVer noch nicht so geschmeidig. Da mußte noch alles eingetragen werden. Was so ein bischen Konkurenz doch ausmachen kann:D:

tourensauser
24.09.2008, 09:55
Aber der TÜVer meinte es stände nirgends in der neunten Ausnahmeverordnung drin das das in den Papieren stehen muß. Ich führe jetzt einfach die gestempelte und unterschriebene Wiegekarte des TÜV mit dem tatsächlichen Leergewicht, sogar vermerkt ohne Fahrer, mit.

Das habe ich jetzt auch noch nicht gehört. :scratch:

Würde mich ja schon interessieren, wie unsere grünen Freunde sich dann vor Ort anstellen.

Lofottroll
24.09.2008, 09:57
jep André,

genauso ist's bei mir auch. Eingetragen ist ein Gewicht von bis. Verwogen beim TÜV mit Stempel auf der Wiegekarte. Das Teil habe ich nun immer dabei. Ich glaube ich kann mich den Uddels gegenüber durchsetzen.:zwinkern:

Travelking
24.09.2008, 10:03
Hej Werner,

Ich glaube ich kann mich den Uddels gegenüber durchsetzen.:zwinkern:

der Begriff ist gut :totlach

Ich denke vor Ort wird es das geringste Problem geben. Problematischer könnte es sein wenn du nach dem Urlaub ein Ticket im Briefkasten hast und nachweisen mußt das du die 100 zu Recht gefahren bist :scratch:

tourensauser
24.09.2008, 10:15
Also mir persönlich ist es angenehmer, wenn keine Diskussionsmöglichkeiten vorhanden sind.

Und ein Eintrag kostet nicht die Welt.

Aber ich habe gut reden: 1501 kg Leergewicht nach Papieren bei 1500 kg Wohni :zwinkern:

Roadrunner
24.09.2008, 10:32
Hallo André

Du kannst ja mal bei FORD anfragen, was dein Wagen wiegt :rotfl:

Ich hatte das bei meinem FOCUS versucht ... und bin ziemlich baden gegangen. Nicht einmal die Stelle für "technische Sonderanfragen" konnte mir sagen , was das Fahrzeug in absoluten Serienstand wiegt.

Der Witz dabei ist: Ich habe beim Kauf bereits nachgefragt, und der Händler hatte eine Liste, in der alle Modelle mit ihren tatsächlichen Gewichten aufgeführt waren. Ich habe das Teil pers. in den Händen gehabt.

Später auf Nachfrage, war auch da nichts bekannt :D: (Ein Schelm wer da böses denkt).

Jetzt is das Problem ausgestanden: Gewicht lt. Schein 1660 - 1815 (und da liege ich eher oben)

Gruss

Roadrunner (Peter aus München)

Lofottroll
24.09.2008, 11:36
hallo Freunde,

ich habe mal in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachgeschaut. Mein Octavia hat eine eingetragene Leermasse nach EU-Richtlinie von 1425 - 1615 kg.
Auf dem Wägeformular vom TÜV sind 1540 kg Leermasse eingetragen. Und daran wurde auch nix gedreht. Dieses Wägeformular führe ich stets mit. Ich möchte den Polizisten sehen, der mich derart abgesichert zur Waage schleppt.

Ach ja, mein Wohni hat auch 1500 kg Leermasse.

tourensauser
24.09.2008, 11:44
Ach ja, mein Wohni hat auch 1500 kg Leermasse.

Hallo Werner,

Du meinst wahrscheinlich Gesamtmasse, oder ?

Und wegen der Leermasse vom Zugfahrzeug: Theoretisch mag das ja alles sein. Wenn man aber sieht, wie sich heutzutage Polizisten in Verkehrskontroillen profilieren (erlebe ich täglich im Job) gehe ich persönlich lieber den Weg des geringsten Widerstandes.

Und das ist nun mal ein sauberer Eintrag in den Papieren, der mir im übrigen keinen sonstigen Nachteil beschert.

Also warum sollte ich dann das Leergewicht nicht ändern lassen ?

Die 15 Euro oder was der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung kostet kann nicht das Argument sein. (außer man hat "alte Papiere" und bräuchte deshalb die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II, dann ist es teu(r)er)

Travelking
24.09.2008, 11:50
Hej Werner,

Ach ja, mein Wohni hat auch 1500 kg Leermasse.

Allein der Glaube fehlt mir :scratch:

Travelking
24.09.2008, 11:53
Hej Stefan,

Also warum sollte ich dann das Leergewicht nicht ändern lassen ?


weil es teurer ist. Insgesamt käme ich auf 35€ statt knapp 15€.

Und für das ziehend Sch***haus ist mir jede Mark zu viel :mad:

Lofottroll
24.09.2008, 12:29
och Manno, ihr macht mich ganz wuschig mit Leermasse Gesamtmasse oder was weiß ich noch.:zwinkern::D:

Natürlich meinte ich 1500 kg zul. Gesamtmasse.

Und ja, mir sind 35.€ für eine Änderung auch zuviel. Zumal ich eh häufiger gehört habe, daß die Rennleitung im Bedarfsfall bei Angaben von bis immer vom höheren Wert ausgeht. Das Wägeformular hätte ich mir auch gespart, wenn es mir denn etwas gekostet hätte. Aber ich habe halt gute Beziehungen zum TÜV.:zwinkern:

Travelking
24.09.2008, 12:39
Hej Werner,

mit Leermasse Gesamtmasse oder was weiß ich noch.

wer soll's denn hier wissen wenn nicht du :streicheln:

daß die Rennleitung im Bedarfsfall bei Angaben von bis immer vom höheren Wert ausgeht

Und genau dazu meinte der TÜVer das der absolut ungünstigste Fall angenommen wird. Aber da bin ich mit 1570kg ohne Fahrer ja auf der Sicheren Seite. Selbst wenn ich mit dem letzten Droppen Sprit auf die Waage rollen würde läge ich noch über 1500 kg ohne Fahrer.