Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren mit geöffneter Gasversorgung zur Kühlung oder für die Heizung
Moin zusammen, :wink
darf ich in Deutschland mit eingeschalteter Gasheizung fahren? Gibt es da Auflagen, die ich zu beachten habe?
Schlotschmed
28.04.2007, 21:22
Hallo Frank,
dieses Thema ist schon oft und ohne richtiges Ergebnis diskutiert worden.
Ich kann nur aus meiner Bedienungsanleitung für das Modelljahr 06 zitieren:
Vor Fahrtbeginn alle Gasabsperrventile und das Haupt-Absperrventil schließen.
Ausnahme: Das Gasabsperrventil 'Heizung' und das Haupt-Absperrventil offen lassen,
wenn während der Fahrt die Wohnraumheizung betrieben werden soll.
Daraus folgt, dass ich meinen Kühlschrank nur bei gleichzeitigem Betrieb mit der Heizung während der Fahrt mit Gas betreiben darf, oder... ???
Gruß, Harald
Hallo Harald, :wink
genauso ergeht es mir auch... ich denke mir aber, dass ein Hersteller nicht darüber entscheiden kann, ob ich etwas darf oder nicht. Da muss es doch in unserem Deuschen Bundesland ein Gesetz oder Verwaltungsvorschrift geben, oder? :zwinkern:
Travelking
29.04.2007, 19:02
Moin zusammen,
gaaaanz beliebtes Thema. :zwinkern:
Ich fahre mit aufgedrehtem Gas. IMMER. Stand mal vor ein paar Jahren in einer Caravanzeitschrift das es erlaubt ist. Wenn der Wowa jedoch jünger Bauj. 2007 ist, muß er die neue SecuMotoin (http://www.truma.com/truma05/de/produkte/detail1_78777.html) haben, sonst ist es nicht mehr zugelassen während der Fahrt das Gas zu benutzen. Für ältere Baujahre ändert sich nix. Verstehe das wer will.
Die meisten Hersteller schreiben in ihre Unterlagen zwar das es verboten sei, aber sie können nichts verbieten was das Gesetz erlaubt. ist also von denen eine reine Sicherheitsache. Muß man wohl so sehen wie die Betriebsanleitungen von Microwellen in den USA wo drin steht das man seinen Hund darin nicht trocknen darf :totlach
Roadrunner
29.04.2007, 20:00
N´Abend
Das ist doch "ganz winfach". Früher war es in D erlaubt mit offener Gasflasche (heizen, kühlen) zu fahren. Wenn das Fahrzeug eine gültige Gasprüfung hat, unterliegt es nicht den Bedingungen zu Gefahrgutverordnung (die das ausdrücklich verbietet). In allen anderen EU Ländern war es verboten.
Jetzt gibt es eine EU Vorschrift, die das Fahren in der ganzen EU erlaubt, aber nur wenn die Gasanlage auch der neuen Vorschrift entspricht (secu Motion)
Aber jetzt mal die Frage? Warum muss ich während der Fahrt heizen. Und der Kühlschrank läuft auf 12 Volt.
Grüsse
Rapido (Peter aus München)
Travelking
29.04.2007, 20:46
Hallo Peter,
Aber jetzt mal die Frage? Warum muss ich während der Fahrt heizen. Und der Kühlschrank läuft auf 12 Volt.
Während der Fahrt heizen macht Sinn wenn du im Winter fährst. Du glaubst gar nicht wie muckelig warm es im Wowa wird durch den Sog der Zwangslüftung der Dachluken. Besser als mit Umluft.
Zum Kühlen: Auf Gas kühlt der Kühli deutlich besser. Und ich möchte doch gerne mein Bier kalt haben :totlach. Außerdem brauch ich nicht nach der Fahrt schnell an den Strom und umschalten. Wenn du nach Frankreich fährst und gefrorenes Grillfleisch im Eisfach hast lernst du das schätzen. (ja ich weiß in Frankreich ist es mit der alten Gasanlage generell verboten).
Roadrunner
30.04.2007, 09:28
Morgen
Das leuchtet mir ein :). Wir fahren nicht im Winter, und mein Kühlschrank ist fürs Bier auch mit 12 Volt kalt genug. Wie ist denn Deine Erfahrung während der Fahrt? Gehen die Flammen nicht aus? Oder hast Du für beide Geräte Wiederzündung?
Gruss
Peter
Travelking
30.04.2007, 09:33
Moin Peter,
Gehen die Flammen nicht aus?
Nein gehen bei mir nicht aus. Kann aber von Wowa zu Wowa unterschiedlich sein.
Travelking
07.11.2007, 19:20
Hallo zusammen,
ich hole das Thema mal wieder aus der Versenkung. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Trumamitarbeiter. Übrigends sehr nett. Das Fahren mit Gas ist erlaubt wie auch schon weiter oben beschrieben. Zumindest mit der alten Gasanlage bei Fahrzeugen mit Bestandsschutz. Neuere Fahrzeuge müssen mit der SecuMotion ausgerüstet sein.
Von einer Benutzung der Heizung während der Fahrt ist laut Truma bei der 3002 und natürlich auch bei der 5002 ab zu raten. Das gilt sowohl für die Automatikzündanlagen als auch für die manuelle mit Piezozündung. Es ist aber nicht verboten.
Der Grund warum sie davon abraten ist folgender: Durch die unterschiedlichen Drücke im Ansaug und Abgastrackt der Heizung während der Fahrt kann es passieren das die Flamme heruntergezogen wird und die eigentliche Brenndüse (Messing) schmelzen läßt. Damit wäre ein Heizen ohne teure Reparatur dann unmöglich und sicher gerade im Winter nicht wirklich erstrebenswert. Man kann es sicherlich probieren und wenn die Flamme einfach nur ausgeblasen wird kann ein anderer Kaminaufsatz helfen. Garantie hat man aber keine das es immer funktioniert nur weil es einmal funktioniert. Das kann neunundneuzig mal gut gehen und beim hundertsten Mal zerstört es die Brennerdüse. Eine Brandgefahr geht davon jedoch nicht aus. Soweit die Aussage des Trumamitarbeiter's.
Auf Kühlschränke trifft das nicht zu. Die sind baugleich auch in Wohnmobilen verbaut wogegen die Wohnmobile andere Heizungen verbaut habe mit denen das Heizen während der Fahrt gefahrlos möglich ist.
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