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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung und TÜV


solexpeter
28.04.2010, 12:35
Hallo,


Nicht daß ich nicht mehr durch den Tüv komme wenn der Handtuchtrockner verbaut ist


dem Prüfingenieur der die Hauptuntersuchung macht, ob TÜV, DEKRA oder sonstiger Überwachungsverein, interessiert nicht die Bohne wo Du wieviel Steckdosen installiert hast.

Dem sollte beim Wohnwagen nicht mal interessieren ob Du eine aktuelle Gasprüfung gemacht hast. Anders beim Wohnmobil, da brauchst Du eine gültige Gasprüfung.......

Bevor jetzt gleich wieder Antworten kommen wegen der Gasprüfung, ja es ist sicherer mit aktueller Prüfung und ich lass die auch machen...ist aber für die HU beim Wohnwagen keine Pflicht.

Bei der HU geht es einzig um die technische Sicherheit im Straßenverkehr......

Gruß Peter aus dem Schlaubetal

Toto73
28.04.2010, 12:43
dem Prüfingenieur der die Hauptuntersuchung macht, ob TÜV, DEKRA oder sonstiger Überwachungsverein, interessiert nicht die Bohne wo Du wieviel Steckdosen installiert hast.


Richtig, dem nicht. :angel:


Dem sollte beim Wohnwagen nicht mal interessieren ob Du eine aktuelle Gasprüfung gemacht hast. Anders beim Wohnmobil, da brauchst Du eine gültige Gasprüfung.......


Das ist grenzwertig, er darf die Plakette auch ohne Gasprüfung erteilen. Das heißt aber nicht, dass er es muss... :stupid:

Gruß
Torsten

flygirl
28.04.2010, 12:47
Das ist grenzwertig, er darf die Plakette auch ohne Gasprüfung erteilen. Das heißt aber nicht, dass er es muss... :stupid:


wie soll man das denn jetzt verstehen? Ich fahre den Wagen zur HU und er will mir dann keine geben, weil ich die Gasprüfung nicht zeitgleich bei ihm mache?:scratch:

Toto73
28.04.2010, 12:57
wie soll man das denn jetzt verstehen? Ich fahre den Wagen zur HU und er will mir dann keine geben, weil ich die Gasprüfung nicht zeitgleich bei ihm mache?:scratch:

Nein, nicht weil Du sie nicht bei Ihm machst, sondern weil Du keine hast. :zwinkern:

Siehe auch: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/Gasanlagenpruefung_3055.htm

Gruß
Torsten

solexpeter
28.04.2010, 13:11
Hallo Torsten,

danke für den Link. Das habe ich dort gefunden:

Wenn Sie mit Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil zur Hauptuntersuchung kommen, bringen Sie bitte eine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage mit. Ohne diese können wir die Hauptuntersuchung nicht mängelfrei abschließen

und hier zum Wohnmobil

Bei Wohnmobilen dürfen wir Ihnen in diesem Fall keine geben. Die Gefahren, die von einer möglicherweise undichten Gasanlage ausgehen, sind zu groß.


Jetzt zum Wohnwagen

Bei Wohnwagen vermerken wir diesen Mangel im Untersuchungsbericht. Der Prüfer darf dem Anhänger trotzdem eine Plakette aufkleben.


Wenn ich´s richtig verstehe, darf der Prüfer eine Plakette zuteilen aber mit Mängelangabe (keine Gasprüfung), er muß aber nicht.

Also dann, wenn keine aktuelle Gasprüfung vorhanden ist, besser vorher den Prüfer fragen und gegebenenfalls bei einem anderen Prüfer nachfragen.


Gruß Peter aus dem Schlaubetal

Toto73
28.04.2010, 13:15
Genau das habe ich weiter oben geschrieben.... :angel:


Das ist grenzwertig, er darf die Plakette auch ohne Gasprüfung erteilen. Das heißt aber nicht, dass er es muss... :stupid:

Gruß
Torsten

Lofottroll
28.04.2010, 13:53
Doch er muß die Plakette zuteilen. Er kann es lediglich als leichten Mangel eintragen.

tourensauser
28.04.2010, 14:04
Es wurde ja nun eine interessante Frage durch diese meine Aussage aufgeworfen:

Nicht daß ich nicht mehr durch den Tüv komme wenn der Handtuchtrockner verbaut ist :eek:

Eigentlich ging ich davon aus, daß die Ironie in dieser Aussage deutlich zu erkennen ist....


:wink

Vivaldi
28.04.2010, 14:17
Doch er muß die Plakette zuteilen. Er kann es lediglich als leichten Mangel eintragen.

Werner,

und diesen "leichten Mangel" würde ich in NRW noch nicht einmal akzeptieren...:keule:

Campermaus
28.04.2010, 14:44
So, dann gebe ich auch noch meinen "Senf" dazu:

Der TÜV muss auch ohne Gasprüfung einem WW eine Plakette erteilen, da die Gasprüfung nicht Bestandteil der Bauartgenehmigung ist und daher den TÜV überhaupt nicht zu interessieren hat.

Trotzdem, da sind wir uns sicher alle einig, sollte man die zu unserer eigenen Sicherheit machen lassen.

solexpeter
28.04.2010, 15:03
Hallo Stefan,

Eigentlich ging ich davon aus, daß die Ironie in dieser Aussage deutlich zu erkennen ist....


Klar, habe ich auch so gesehen........aber diese Thema (TÜV / Gasprüfung) ist ja den Beiträgen zu folgen von allgemeinem Interesse und wird auch in anderen Campingforen ausgiebig diskutiert........

Das es sicherer und praktischer ist die Gasprüfung gleich mit der HU zu machen ist natürlich klar und die Prüfung sollte auch im Interesse aller anderen Camper regelmäßig durchgeführt werden.

Würde ungern neben einem explodierenden / brennenden Wohnwagen stehen wollen.........

Gruß Peter aus dem Schlaubetal

tourensauser
28.04.2010, 15:11
Hallo Peter,

ich würde es begrüßen, würde eine vorhandene Gasprüfung Voraussetzung zum Bestehen der HU.

Ist doch irgendwie so ähnlich wie mit den Radarwarnern....besitzen ja aber nicht benutzen :stupid:

Travelking
28.04.2010, 15:26
Hej Stefan,

ich würde es begrüßen, würde eine vorhandene Gasprüfung Voraussetzung zum Bestehen der HU.


wie lange müßte sie denn mindestens noch gültig sein für ein Bestehen des Tüv's? Die Zeiten können ja schon mal variieren.

Ich würde es viel mehr begrüßen wenn die gültige Gasprüfung Bestandteil des Eincheckens auf einem Campingplatz wäre. Ohne Gasprüfung keine Aufnahme auf dem Campingplatz. Das würde uns imho nach vorne bringen.

tourensauser
28.04.2010, 15:43
wie lange müßte sie denn mindestens noch gültig sein für ein Bestehen des Tüv's? Die Zeiten können ja schon mal variieren.



Das zu organisieren sollte ja das kleinste Problem sein.

2 Jahre Tüv, 2 Jahre Gasprüfung, also TÜV und Gasprüfung parallel. Entweder beim TÜV im Zuge der HU machen lassen oder mit 2 Jahre gültiger Gasprüfung zur HU fahren. Nach einer einmaligen Umstellung läuft das dann.

Wobei wir einer Meinung sind. :daumen:

Ob die Gasprüfung Voraussetzung für die Hu oder Einfahrt auf ein Campinggelände ist führt am Ende des Tages zum gleichen, guten Ergebnis.

Wobei es ja immer noch genug Camper gibt, die eine Gasprüfung als reine Geldmacherei bezeichnen. Da muss man Dinge im www lesen da stehen einem die Haare zu Berge....

Campermaus
28.04.2010, 16:12
.... ich würde es begrüßen, würde eine vorhandene Gasprüfung Voraussetzung zum Bestehen der HU.


Aber bitte nicht so eine Regelung wie mit der AU seit 01.01.2010, da diese neuerdings Bestandteil der HU ist. :cry:

Nun hat man diesen hässlichen weissen Klebe-Fleck vorne auf dem Nummernschild. :mad:

Ich möchte selber entscheiden, wo ich meine Aufträge hin vergebe und nicht dazu gezwungen werden, wer mein Geld bekommt. :zwinkern:

tourensauser
28.04.2010, 16:17
Ich möchte selber entscheiden, wo ich meine Aufträge hin vergebe und nicht dazu gezwungen werden, wer mein Geld bekommt.


Genau aus diesem Grund sprach ich nicht von Bestandteil der HU sondern Voraussetzung zum Bestehen derselbigen.


Entweder beim TÜV im Zuge der HU machen lassen oder mit 2 Jahre gültiger Gasprüfung zur HU fahren.

Lofottroll
28.04.2010, 16:18
Hallo Campermaus,

du kannst die Abgasuntersuchung immer noch machen lassen wo du willst. Beim TÜV-Termin legst du die Bescheinigung mit aktuellem Datum vor, und schon macht der TÜV, die Dekra oder wer auch immer nur noch die §29-Untersuchung.

Erst informieren, dann erst lospoltern.:zwinkern:

Campermaus
28.04.2010, 16:32
@ Lofottroll,

bitte entschuldige dass ich die (deine) Bürokratie angreife, aber

ich denke nicht, dass ich losgepoltert habe!

Du solltest dich bitte einmal über die unterschiedlichen Ausführungsbestimmungen der einzelnen Länder informieren.

Hier wurde wieder einmal etwas bürokratisches geschaffen und keiner kennt die Bestimmungen genau. Das wird sich sicher alles irgendwann geben. Aber im Moment herrscht teilweise noch viel durcheinander und jeder legt es zu seinem Vorteil aus.

Siehe hier:

Obwohl entsprechend der StVZO Anlage VIII Pkt. 3.1.1.1 die Angleichung der AU-/HU-Prüffristen vorgeschrieben ist, gibt es in der Praxis noch Abweichungen bei ca. 5% des Fahrzeugbestandes. In Thüringen wurde diesbezüglich geregelt, dass die bisherige kürzere oder längere AU-Laufzeit an die nächste HU-Frist angeglichen wird. Generell ist dann die Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der HU vorzunehmen.

Lofottroll
28.04.2010, 16:54
Hallo Campermaus,

aber den hier:zwinkern: hast du schon gesehen, oder. Der Begriff lospoltern war nicht bös gemeint. Das drückt der Smilie aus.

Zur Sache: selbst der TÜV bestätigt, daß die AU vorher in einer Fachwerkstatt gemacht werden darf.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuchung_und_abgasuntersuchung/1_vorab_informieren/aktuell_neue_hu

oti
28.04.2010, 18:41
Hallo Stefan,



Klar, habe ich auch so gesehen........aber diese Thema (TÜV / Gasprüfung) ist ja den Beiträgen zu folgen von allgemeinem Interesse und wird auch in anderen Campingforen ausgiebig diskutiert........

Das es sicherer und praktischer ist die Gasprüfung gleich mit der HU zu machen ist natürlich klar und die Prüfung sollte auch im Interesse aller anderen Camper regelmäßig durchgeführt werden.

Würde ungern neben einem explodierenden / brennenden Wohnwagen stehen wollen.........

Gruß Peter aus dem Schlaubetal

Hei Peter,
bist du TÜV-Prüfer oder warum wirbst du so dafür, dass man die Gasprüfung gleich mit machen sollte. Genau das ist doch das, was der TÜV seit Jahren versucht. Seit Jahren ist der TÜV hinter der GP her, damit diese auch bei WW Pflicht wird, und diese natürlich im Rahmen der HU zu machen ist. D. h. sämtliche freien Prüfwerkstätten wären arbeitslos. Durch entsprechende Lobbyarbeit werden sie das auch schaffen. Und wir Camper sind dann noch so blöd und spielen dem TÜV in die Hände.
Ich hab nichts gegen eine Gasprüfung, ich hab nur was dagegen, wenn halbstaatliche Unternehmen mit entsprechender Lobbyarbeit Gesetze entwerfen.

Und apropo sicherer ist das in keinster weise. Als ein Bekannter mit einer Duokomfort bei TÜV aufschlug, wussten die nicht mal was das ist, geschweige, wie man diese prüft. Da vertrau ich lieber einem langjährigen Gasprüfer der das gelernt hat.

Gruß Olli

solexpeter
28.04.2010, 19:39
Hallo Olli,

nein, bin kein Prüfer, auch nicht Verwand mit jemanden der Prüfer ist oder einen kennt.
Habe mit den Prüfmenschen nichts zu tun.....muß nur alle zwei Jahre mit diversen Fahrzeugen dort vorstellig werden.

Ich meine mit der Aussage
Gasprüfung gleich mit der HU zu machen
auch eher das zeitlich zusammenzulegen.

Denn auch wenn die Gas-Prüfung schon ein Jahr alt ist muß doch
der Prüfmensch die, z.B bei einem Wohnmobil, anerkennen..... oder etwa nicht ?

Gruß Peter aus dem Schlaubetal

der sich auch über so manch verordnete Dinge die die HU betreffen ärgert. So z,B, die Regelung, das die Motorräder seit ein paar Jahren auch alle eine AU machen müssen und da sind die Werte so hoch das Sie jedes Mopped schafft............Hauptsache der Prüfer kann ne Rechnung schreiben....

oti
28.04.2010, 21:31
Ok Peter,
dann haben wir uns falsch verstanden ... sorry. Mir fällt zur Zeit immer auf, dass der TÜV-Prüfer bei Abnahme eines WW immer sofort das Gasköfferchen dabei hat, und dann labidar anmerkt: "Da müssen wir noch Gasprüfung machen", wenn ich im dann erwidere: "Nein müssen wir nicht", sind die Prüfer immer sehr enttäuscht, aber wahrscheinlich wird ein Großteil der Prüflinge vor den Herrn im blauen Kittel kuschen und die Prüfung machen lassen. Wenn sie dann auch noch unberechtigterweise damit drohen, einen geringen Mangel einzutragen, ist natürlich jeder Camper bemüht dies zu vermeiden. In einigen Jahren kann der TÜV dann beim Gesetzgeber argumentieren, dass sie ja eh schon 70% aller Gasprüfungen durchführen und der Weg für ein Gesetz ist geebnet, und der TÜV verdient wieder einige Mio mehr. :keule:

Gruß Olli

Travelking
28.04.2010, 21:36
Hej zusammen,

an meinem Wohni macht kein Tüver je eine Gasprüfung. Die lasse ich bei uns auf dem Dauerplatz machen.
Soll mal ein Tüver mit geringen Mängeln drohen :keule:

Lofottroll
28.04.2010, 21:49
Hallo, warum hält sich eigentlich so hartnäckig das Gerücht, der TÜV sei ein halbstaatliches Unternehmen? Kann mir mal einer sagen, warum man diese Ansicht vertritt?

Übrigens ich habe auch keine Aktien an dem Laden, habe aber beruflich viel mit denen zu tun.

Und warum sollte man sich darüber aufregen, wenn die im Prüfbericht einen geringfügigen Mangel eintragen? Das hat doch überhaupt keine Auswirkungen. Also so manche Aufgeregtheit kann ich nicht nachvollziehen. Es wirkt manchmal wie "ich habe aber recht gehabt".:zwinkern:

Vivaldi
28.04.2010, 22:03
Und warum sollte man sich darüber aufregen, wenn die im Prüfbericht einen geringfügigen Mangel eintragen? Das hat doch überhaupt keine Auswirkungen.

Werner,

das hat mit "Aufregen" nach meiner Meinung gar nichts zu tun......es ist einfach nicht korrekt....:confused:

Keine Auswirkungen, da bin ich mir aber nicht sicher....:mad:
Nach einigen Jahren wird uns dann wieder eine TÜV-Statistik um die Ohren gehauen, wonach es so und so viele Wohnwagen gibt, die bei der HU nicht mängelfrei waren.......warum die angeblich nicht mängelfrei waren, interessiert später niemanden mehr......:keule:


Hallo, warum hält sich eigentlich so hartnäckig das Gerücht, der TÜV sei ein halbstaatliches Unternehmen? Kann mir mal einer sagen, warum man diese Ansicht vertritt?



Werner,

ich denke das liegt wohl daran, das auch die TÜV-Organisationen und deren Prüfer zu den "Beliehenen" gehören......gewisse Hoheitsrechte wurden ihnen ja nun mal unbestritten übertragen.....nachzulesen hier:

Beleihung (http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung)

Lofottroll
28.04.2010, 22:40
Diese wie du sagst Hoheitsrechte hat aber nicht nur der TÜV, sondern kann von jedem amtlich anerkannten Sachverständigen wahrgenommen werden.

Wäre der TÜV eine halbstaatliche Firma, müßte man für deren Leistung keine MwSt entrichten. Man wäre das Klasse für mich. :D:

Wimet
28.04.2010, 22:54
Hallo,

"mächtig gewaltig" würde Egon Olsen wohl zu dieser Diskussion sagen :totlach

Nachdem nun seit Jahren in der Forenwelt dieses Thema durchgekaut wird, sollte es doch langsam mal klar werden:

Der TÜV hat kein Recht, ohne Gasprüfung die Plakette zu verweigern !

Bestrebungen des TÜV diese Sache an sich zu ziehen, kann ich nicht bestätigen.
Und ich hatte einige Jahre mehrmals im Monat einen Prüfer auf meinem Hof - nach einer Gasprüfung hat dem nie gelüstet !

Vom marktwirtschaftlichen Standpunkt her kann ich den TÜV schon verstehen, Geld verdienen wollen alle.
Oder regt sich noch ein Hausbesitzer auf, wenn der Installateur die Abgasprüfung an der Heizung macht und der Schornsteinfeger kommt hinterher um das Gleiche noch mal zu machen ?
Mir persönlich wäre es auch völlig egal wenn der TÜV die Gasprüfung mit macht, daß erspart mir einen zusätzlichen Weg.

Ich meine man muß von sich aus bereit sein, zur eigenen Sicherheit und der anderer Camper, die Prüfung machen zu lassen.
Der Vorschlag von André ohne Prüfung den Campingplatz zu verweigern, hätte meine volle Zustimmung.

@Lofottroll

Wieso wäre das Klasse ?
Du setzt doch die Mwst. ohnehin ab !

Toto73
28.04.2010, 23:08
Der Vorschlag von André ohne Prüfung den Campingplatz zu verweigern, hätte meine volle Zustimmung.


Hi,
ist das nicht heute schon so? Schon mal den Aushang an den Campingplätzen gelesen? Ich denke, da haben fast alle drin zu stehen, dass der Wohnwagen / das Wohnmobil eine aktuelle Gasprüfung haben muss. :zwinkern:

In unserem Vertrag für den Dauerstellplatz steht es jedenfalls drin.
Wer es kontrolliert sei mal dahin gestellt.... :angel:
Gruß
Torsten

Campermaus
28.04.2010, 23:24
Und warum sollte man sich darüber aufregen, wenn die im Prüfbericht einen geringfügigen Mangel eintragen?



@ Lofottroll,

entschuldige,

aber du hast für meine Begriffe eine seltsame Rechtsauffassung. :mad:

Der TÜV kann und darf nichts bemängeln, was ihm nicht zusteht!

Dann trägt er auch demnächst bei der Fahrprüfung geringe Mängel an, obwohl alles richtig war.

Die Gasprüfung soll sein, aber bitte da wo ich will.

Ob du es nun glaubst oder nicht, auch die neue AU Regelung verhilft dem TÜV garantiert zu mehr Umsatz! Bei der Gasprüfung soll es nach dem Willen vom TÜV genau so kommen. Daran wird seit Jahren gearbeitet.

@ Wimet,

Und ich hatte einige Jahre mehrmals im Monat einen Prüfer auf meinem Hof - nach einer Gasprüfung hat dem nie gelüstet ! Eventuell hatte der ja auch nicht die geforderte Sachkenntnis diese Prüfung durchzuführen. Bei einem Bekanten konnte bei der HU der TÜV keine Gasprüfung machen, weil kein Berechtigter anwesend war. Es wurde ihm geraten, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. :cry:

Wimet
28.04.2010, 23:48
@Torsten

Ja, steht fast überall.
Aber zum Kontrollieren hat keiner Lust oder Zeit, wie auch, bei 2-3 Stunden Mittagspause :devil:

@campermaus

Doch, die Berechtigung hatte er, nur eben kein Interesse !

oti
29.04.2010, 06:23
Hallo, warum hält sich eigentlich so hartnäckig das Gerücht, der TÜV sei ein halbstaatliches Unternehmen? Kann mir mal einer sagen, warum man diese Ansicht vertritt?



Das war sarkastisch gemeint. Wenn es eine Firma schafft, durch Gesetze seine Umsätze zu bestimmen.

Gruß Olli

Travelking
29.04.2010, 06:47
Hej zusammen,

ist das nicht heute schon so?

Nein ist nicht so. Auf Dauerstellplätzen zwar schon oft, auf Reiseplätzen bin ich noch nie drauf angesprochen worden.

In unserem Vertrag für den Dauerstellplatz steht es jedenfalls drin.
Wer es kontrolliert sei mal dahin gestellt.... :angel:


Bei uns ist die Pachtverlängerung von der Gasprüfung abhängig. Und das finde ich auch gut so :top. Bei uns kommt ein Gasprüfer regelmäßig (Termine am schwarzen Brett) bei dem man sich anmelden kann aber nicht muß. Der Gasprüfer hinterlegt beim Platzcheffe automatisch ein Doppel der Gasprüfung. Wenn ich die Prüfung "extern" machen lasse, z.B. beim TÜV oder sonstwo, dann muß ich den Nachweis beim Cheffe erbringen.

Lofottroll
29.04.2010, 07:44
Hallo Olli,

was glaubst du wohl, wer alles seine Umsätze aufgrund von Gesetzen macht. Ich z.B. auch. Und alle Anwälte, und die Ärzte und und und...........

Alles Gangster und Ganoven?

@Campermaus,

nochmal langsam zum mitschreiben, der TÜV hat kein Monopol auf die AU oder auf die Gasprüfung. Hat der TÜV nicht und will es auch nicht. Ließt du eigentlich auch die Postings inkl eingestellter Links?
Ach ja, und gegen meine Rechtsauffassung hatte bisher zumindest keiner was auszusetzen.
Ich finde es sogar gut, wenn mich der TÜV oder die DEKRA oder GTÜ mit einem kurzen Satz darauf hinweist, daß es gut wäre wenn ich noch irgenwo ne Gasprüfung machen würde. Aufgepaßt, alles im Konjunktiv geschrieben.:D:

Campervan
29.04.2010, 10:34
Wer die Gasprüfung -berechtigt- macht, kann man selber entscheiden = ist auf den TÜV u.ä. nicht angewiesen.
Gleiches ist bei AU = Abgasuntersuchung für Fahrzeuge.

Diesel-AU beim TÜV zufällig miterlebt (Womo) - grauenhaft, wie dort der Motor immer wieder hoch gejagt wurde.
Ich las mal, daß das Messverfahren auch einfacher = motorenschonender möglich wäre ?

Gasprüfung sollte m.E. verbindliche Pflicht sein, wie die AU beim Auto für die HU, und nicht nur "ein leichter Mangel".
Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, gehört m.E. auch die installierte Gasanlage dazu.
z.B. die sichere und fachgerechte Befestigung der Gasflaschen, und keine vergammelten Gurte. Und auch die Dichtheit der Anlage.

"leichter Ölverlust" habe ich jedesmal als leichter Mangel im HU-Prüfbericht. Plakette trotzdem.

Campermaus
29.04.2010, 15:39
@Campermaus,
nochmal langsam zum mitschreiben, der TÜV hat kein Monopol auf die AU oder auf die Gasprüfung. Hat der TÜV nicht und will es auch nicht.


@ Lofottroll,

ist doch inzwischen bekannt, dass der TÜV und die anderen Organisationen kein Monopol haben, aber entgegen deiner Aussage, sicher gerne hätten. Wer sagt denn eigentlich, dass die Inhalte der von dir genannten Internetseiten auch stimmen? Schau dir bitte einmal die verschiedenen Seiten zum gleichen Thema an und du wirst feststellen, dass diese gewaltig voneinander abweichen.

Wer sich nicht genau mit der Materie befasst, liest auf diversen Internetseiten, dass die neue AU-Verordnung besagt, HU und AU sind gemeinsam durchzuführen. Das veranlasst viele Auto-Besitzer, dieses auch gemeinsam bei einem der Prüforganisationen machen zu lassen. Deshalb hatte ich auch den Link aus Thüringen dazu angefügt. Könnte ja jetzt auch wie du fragen, ob der nicht gelesen wurde. :zwinkern: Fast alle Berichte in der Presse und auch viele Internetseiten sind so verfasst, dass der Kunde glauben soll, die neue AU geht nur gemeinsam mit der HU! Hier wird den Organisationen durch die Hintertür zu mehr Umsatz verholfen, was du aber sicher wieder bestreiten wirst.

Genau so sieht es bei der Gasprüfung aus. Warum steht auf der TÜV Internetseite, dass die Plakette auch ohne vorhandene Gasprüfung erteilt werden kann? Sie kann nicht nur erteilt werden, sondern sie muss erteilt werden und zwar ohne Angabe leichter Mangel, da der TÜV nichts bemängeln darf, was ihm nicht zusteht!

Wo kommen wir denn hin, wenn in Zukunft jeder etwas bemängelt, was er aber nicht darf?

Das der TÜV macht was er will zeigt doch die Tatsache, dass eine AU Prüfung per OBD erst ab Erstzulassung 01.01.2006 zu machen ist, aber bei meinem Fahrzeug mit Erstzulassung 03/2005 schon per OBD Messung gemacht wurde!

Gegen einen freundlichen Hinweis, wie du schreibst, ist ja nichts einzuwenden. Aber ich wehre mich gegen die Angabe Mangel, da der WW auch ohne Gasprüfung keinen Mangel hat. Du kannst das jetzt auch wegen meiner pingelig nennen, aber hier werden durch die Hinterür die Statistiken bewusst verfälscht, deren Folgen wir heute noch nicht kennen. Siehe dazu auch bitte den Beitrag vom User "Vivaldi"!

Lofottroll
29.04.2010, 18:10
Genau Campermaus, diverse Seiten im Internet machen genau das gleiche, was du hier auch machst. Sie behaupten einfach etwas, was völlig aus der Luft gegriffen ist. Halt unseriöse Berichterstattung ohne vernünftige Recherche.

Geh doch einfach auf die Seiten der TÜV's, dort findest du nämlich immer den Hinweis, daß die AU auch weiterhin in Fachwerkstätten durchgeführt werden darf. Die AU-Überprüfung darf nur nicht älter als 1 Monat sein.

http://www.tuv.com/de/haupt_und_abgasuntersuchung.html ganz unten

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung selbst bei Wikipedia

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuchung_und_abgasuntersuchung/1_vorab_informieren/aktuell_neue_hu ganz unten

Nur um mal ein paar seriöse Quellen aufzuzeigen. Damit ist das Thema für mich erledigt.

Schlaumeier
30.04.2010, 09:50
Warum regt ihr euch so auf?
Der Fall liegt doch recht einfach!
Beim Wohnwagen wird das fehlen der Gasprüfung als "geringer Mangel" gewertet, da dank einer Formulierung in der Prüfordnung hier der Wohnwagen nicht ausdrücklich eingeschlossen wurde!
Fakt dürfte aber sein, das MEHRERE kleine Mängel dann ausreichen, um die Plakette vorzuenthalten...
Des weiteren MUSS der Prüfer auch erheblichen Mangel angeben, wenn er offensichtliche Mängel entdeckt und das kann z.B. ein durchgerostetes Rohr unter dem Wagen sein ! Sind also offensichtliche Mängel vorhanden, kann er sogar TROTZ PLAKETTE mängeln!:devil: Genau wie bei der AU! Da nutzt auch eine Plakette nichts, wenn der Auspuff ein dickes Loch hat und abgerostet ist ....

Um auf die geringen Mängel zu kommen - nehmen wir an, die Gasprüfung fehlt, dazu kommt eine defekte Lampe und eine lose Leiste, oder ein Sprung in einem Fenster ..... das wären dann zu viele geringe Mängel, so das die Prüfplakette auf Grund "erheblicher Mängel" vorenthalten wird!

Wie das dann in der Praxis umgesetzt wird, entscheidet im Einzelfall leider der Prüfingenieur ...:devil:

Bei Elisabeth mit dem Minirock ist das was anderes, als bei "Werner B.", der in Schlabberjeans und mit Punkerfrisur dort vorfährt ....:keule::angel:

Alles klar?:zwinkern:

Am besten ist eben immer, man fährt gleich OHNE MÄNGEL vor, dann klappts auch mit dem Prüfer .......:top

Mausi
14.06.2010, 21:30
Hallo Campervan,
was ich Dir hier berichte ,muß nicht "für alle und jeden" gelten.
Also:
Prüfung unseres Caravan durch die GTÜ:
Caravan ohne Mängel, Prüfungstermin für die Gasprüfung:bis Ende 2010
Aussage Prüfer zur Gasprüfung: Muß bei Fälligkeit nicht unbedingt bei der GTÜ o.ä.
Prüfeinrichtungen durchgeführt werden.

HU und AU: Nachweis der durchgeführten HU und AU (wenn alles i.o) erfolgt
durch Plaketten auf dem vorderen Nummernschild. HU wird nur als "erfolg-
reich" dokumentiert, wenn zuvor die AU i.o war. "Getrennte" Prüfungen sind
mir pers. nicht bekannt.
Liebe Grüße
Mausi