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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterreifen


Toto73
03.12.2010, 10:25
Hallo, :wink

gilt die Winterreifenpflicht jetzt eigentlich auch für Anhänger? :scratch:

Nach § 2 Abs. 3a StVO

Zitat:
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

eigentlich nicht, da der Anhänger ja kein Kraftfahrzeug. :D:

Aber laut Bußgeldkatalog

Zitat:
"Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee-matsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)
... 40 Euro, mit Behinderung: 80 Euro."

schon...

Also was nun? :scratch:

Vivaldi
03.12.2010, 11:16
Moin,

wer sich denn mal die ins Spiel gebrachte Richtlinie näher ansieht wird feststellen, das es dort nur um die technischen Anforderungen ( mit allen Varianten wie Größenbezeichnungen und Lastindex etc.) an die Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern und um die Montage der Reifen geht....und das war schon im Jahre 1992.....

Die "Winterreifenpflicht" betrifft weiterhin nur Kraftfahrzeuge.